Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK)
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Kein Verwässern der Pflegefachassistenz

(Berlin) - Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wird ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) unterstützt ausdrücklich das Ziel, den bisherigen Länder-Flickenteppich zu beenden und die Ausbildungsqualität zu stärken.

Gleichzeitig äußert der DBfK jedoch die Befürchtung, dass der stark verkürzte Qualifizierungsweg von nur 320 Stunden faktisch zum Regelpfad werden könnte – mit Risiken für Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und eine zusätzliche Belastung der Pflegefachpersonen.

Der DBfK kritisiert insbesondere, dass praxiserfahrene Helfer:innen ohne Berufsabschluss mit mindestens drei Berufsjahren (Vollzeitäquivalent) in der Pflege die Ausbildung faktisch überspringen und mit einem 320-stündigen Vorbereitungskurs direkt zur Prüfung zugelassen werden können. Im Regelfall soll die Ausbildung zur Pflegefachassistenz 18 Monate dauern. Was also laut Gesetz als Ausnahme gedacht ist, droht in der Praxis – etwa unter Personal- und Kostendruck, besonders in der Langzeitpflege – zur schnellen Standardlösung zu werden. Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein solcher Kurzbildungsgang bereits erprobt wird, zeigen, dass sich dieser Weg verfestigen kann. Nun hat er Eingang in ein Bundesgesetz gefunden.

„Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund 8-wöchiges Minimalprogramm erreicht werden. Pflegefachassistenz umfasst patient:innensicherheits-relevante Aufgaben – dafür braucht es eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung. Es braucht Zeit für Reflexion, Fehlerkultur und wiederholtes Training unter fachlicher Aufsicht. Der 320-Stunden-Weg darf keine Abkürzung werden, um dem Personalmangel zu begegnen“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.

Hintergrund: Das Aufgabenprofil der Pflegefachassistenz reicht über reine Unterstützung hinaus und kann – je nach Delegation – auch sicherheitskritische Tätigkeiten umfassen (z. B. Mitwirkung an Diagnostik und Therapie, Medikamentengabe/Sauerstoffgabe nach Übertragung, Notfallmaßnahmen). Ohne verlässlich abgesicherte Praxisanleitung und überprüfbare Kompetenzfeststellung steigt das Risiko von Fehlentscheidungen mit unmittelbaren gesundheitlichen Folgen. Zudem wächst bei einer Kurzqualifikation der Supervisions-, Kontroll- und Haftungsdruck auf delegierende Pflegefachpersonen. „Eigentlich gewollte Entlastungseffekte sind damit hinfällig. Das kann nicht im Interesse des Gesetzes sein“, so Lux.

Der DBfK fordert Bund und Länder daher auf, die Umsetzung so auszugestalten, dass der Anspruch eines bundesweit vergleichbaren Qualifikationsniveaus real eingelöst wird. „Am Ende muss eine bessere Ausbildung stehen: höheres Qualifikationsniveau, hochwertigere Versorgung und echte Patient:innensicherheit – das ist die Messlatte, die gelten muss, und nicht weniger“, betont Vera Lux.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 219157-0

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