Kein Vollkaskoschutz bei Extremreisen / Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Urteil des LG München I
(Leipzig) - Viele verbinden mit der beginnenden Urlaubssaison mehr, als am Pool oder Strand zu faulenzen. Sportliche Aktivitäten liegen mittlerweile auch im Urlaub voll im Trend. Dabei haften die Reiseveranstalter grundsätzlich nach Reisevertragsrecht für Mängel und nach Deliktsrecht für die Folgen eines Unfalles. Das heißt, die Reiseveranstalter haben sowohl für die vertraglich versprochenen sportlichen Animationsmöglichkeiten einzustehen, wenn diese fehlen oder mangelhaft sind als auch für die Folgen von Unfällen, soweit ihnen dabei ein Verschulden zuzurechnen ist.
Das LG München I (Urteil vom 5.5.2004, AZ: 10 O 7576/01) hat aber klargestellt, dass Reiseveranstalter von Extremreisen nicht ohne weiteres für Unfälle der Reiseteilnehmer haften.
Ein Urlauber hatte im Jahr 2000 eine Grönland-Durchquerung gebucht. Während der Reise erlitt er einen Unfall, als sich eine Eiskralle aus der Verankerung seines Hundeschlittens löste und ihn schwer am Oberschenkel verletzte. Daraufhin musste die Reise abgebrochen werden. Dafür verlangte er vom Reiseveranstalter den Ersatz. Seine hierauf gerichtete Klage auf Ersatz nutzlos aufgewendeter Expeditionskosten i.H.v. 17.960 DM und die Zahlung von Schmerzensgeld i.H.v. 6.000 DM hatte keinen Erfolg.
Der völlige Ausschluss jeglicher Gefährdung der Reiseteilnehmer ist bei einer Extremreise weder möglich noch vertraglich geschuldet, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Jeder Reisende, so die Verbraucherschützerin, kann natürlich selbst entscheiden, wie viel Risiko er nach dem Motto no risk-no fun für einen gelungenen Urlaub braucht. Dabei müssen aber die möglichen Folgen von Extremsportarten einkalkuliert werden, die trotz sorgfältiger Organisation der Reise und Hinweisen auf die Gefahrenlage seitens des Reiseveranstalters in der Natur der Sache liegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V.
Bernhardstr. 7, 04315 Leipzig
Telefon: 0341/6888080, Telefax: 0341/6892826
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