Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Kein Zeichen der politischen Versöhnung

(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat sich enttäuscht über die fehlende Bereitschaft der Bundesländer Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gezeigt, dem Beispiel Thüringens zu folgen und ein Gesetz zur Anerkennung der Aufbau- und Lebensleistungen von ehemals angestellten Professorinnen und Professoren neuen Rechts, den sogenannten "Lückeprofessuren", auf den Weg zu bringen. Als erstes und bislang einziges Bundesland hat Thüringen Betroffenen, die nach dem 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2005 in Altersrente gegangen sind, auf Antrag eine Anerkennungsleistung in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro gewährt.

"Damit hat das Land auch den anderen ostdeutschen Bundesländern einen politisch gangbaren Weg gewiesen, wie eine jahrzehntelang klaffende Gerechtigkeitslücke für einen überschaubaren und altersbedingt zusehends kleiner werdenden Personenkreis unter Einsatz begrenzter finanzieller Mittel geschlossen werden kann", erläuterte Professor Dr. Gunnar Berg, Beauftragter des DHV-Präsidiums für die Altersversorgung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den neuen Bundesländern. "Die Lückeprofessorinnen und -professoren, denen auf Grund ihres fortgeschrittenen Lebensalters die übliche Verbeamtung verwehrt blieb, haben maßgeblich den Neuaufbau der Hochschulen in den neuen Bundesländern und damit die innere Einheit der Wissenschaft in Deutschland vorangetrieben. Ihre Altersversorgung fällt jedoch beschämend aus." Eine besondere Ungerechtigkeit liege darin, dass ihre Rente deutlich niedriger sei als diejenige ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen, selbst derjenigen, die wegen man gelnder fachlicher oder persönlicher Eignung nach der friedlichen Revolution nicht in den Staatsdienst übernommen wurden. Maßgeblich dafür war eine Regelung im Einigungsvertrag. Demnach war die Überleitung der in der DDR aus dem Hochschullehreramt erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung auf den Stichtag 30. Juni 1995 begrenzt worden.

"Das Schicksal der Lückeprofessorinnen und -professoren ist ein trauriger Beleg dafür, dass die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands auch in der Wissenschaft nicht überall und ausnahmslos gelungen ist", betonte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen. "Eine einmalige Anerkennungsleistung kann hohe finanzielle Einbußen und evidentes Unrecht nicht aufwiegen, als politische Geste hat sie aber Signalwirkung. Um nichts anderes geht es. Lückeprofessorinnen und -professoren verdienen unseren Respekt und Wertschätzung für ihre Aufbauleistung."

Unverständlich und beschämend sei es vor diesem Hintergrund, dass sich die übrigen ostdeutschen Bundesländer der Thüringer Initiative zur späten Wiedergutmachung nicht anschließen wollten. "Mangelnder politischer Mut und Gestaltungswillen sind ein Armutszeugnis", hob Kempen hervor. "Es geht nicht um große Summen, sondern um ein Zeichen der Versöhnung, auf das die noch lebenden Betroffenen und der DHV seit über 20 Jahren vergebens warten. Das unwürdige und erbärmliche, sich stets wiederholende Trauerspiel, in dem sich Bund und Länder die Verantwortlichkeiten für Fehlentscheidungen bei der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung auf dem Rücken hochbetagter Betroffener gegenseitig zuschieben, nimmt leider kein Ende, obwohl die Zeit drängt. Die Zahl möglicher Antragsberechtigter wird von Tag zu Tag kleiner. Eine tiefe und schmerzhafte Wunde droht offen zu bleiben."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Pressestelle Rheinallee 18-20, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Fax: (0228) 9026680

(mw)

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