Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Kein „Zensurgesetz“ in der Ukraine

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert das ukrainische Parlament auf, den von Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk eingebrachten Gesetzentwurf zum Schutz der Persönlichkeitsrechte abzulehnen. Andernfalls droht eine massive Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, die einer staatlichen Vorzensur gleichkäme.

Der DJV reagiert damit auf Berichte über ein Gesetzesvorhaben, nach denen Informationen, die nicht durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bestätigt sind, nicht veröffentlicht werden dürfen. „Was mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten begründet wird, ist in Wahrheit der Versuch, unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Viele Missstände kommen durch investigative Berichte ans Licht – oft lange vor einem Gerichtsurteil. Eine wirksame Bekämpfung von Machtmissbrauch und Korruption werde so unterbunden. Und die kritische und unabhängige Berichterstattung verkomme zum Abdruck von Pressemitteilungen und offiziellen Statements. Beuster: „Pressefreiheit sieht anders aus.“

Der DJV-Vorsitzende erinnert daran, dass das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nicht vor Ländergrenzen Halt mache. „Das dürfte der ukrainische Parlamentspräsident wissen.“ Es sei zu begrüßen, dass der Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben innerhalb des Parlaments wachse.

Ablehnend zum „Zensurgesetz“ hat sich auch der ukrainische Journalistenverband geäußert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Hendrik Zörner, Pressesprecher(in), Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0

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