Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle
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Keine Abschaffung von Studiengebühren und -beiträgen / VhU warnt Opposition vor Rolle rückwärts

(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) hat heute (19. Mai 2008) anlässlich der Anhörung im Landtag zu den Gesetzentwürfen der Opposition die uneingeschränkte Beibehaltung der Studiengebühren und -beiträge gefordert. „Die Initiative von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Beiträge und Gebühren nach dem 1. Durchlauf ihrer Erhebung jetzt gleich wieder abzuschaffen, käme einer Rolle rückwärts in den Hochschulpolitik gleich“, warnte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Die hessischen Hochschulen brauchten Planungssicherheit bei ihren Finanzen. Dem werde kurzfristig auch der Vorschlag der FDP, die Gebührenerhebung in die Entscheidungshoheit der Hochschulen selbst zu stellen, nicht hinreichend gerecht. Angesichts der deutlich positiven Wirkung der direkten Verwendung der ersten Staffel von Studienbeiträgen für qualitätsverbessernde Maßnahmen in der Lehre solle die weitere Entwicklung für insgesamt 3 Jahre abgewartet, dann evaluiert und erst sodann erneut politisch überprüft werden, so die VhU.

Fasbender wandte sich auch gegen den Vorschlag, die Studienbeiträge aus dem Topf der allgemeinen Landesmittel zu ersetzen. Dabei gehe die enge Zweckbindung der Beiträge für die direkte Qualitätsverbesserung des Studiums verloren. „Allgemeine Zuwendungen aus dem Landeshaushalt müssen nach der Kapazitätsverordnung des Bundes auch bei der quantitativen Vorhaltepflicht von Studienplätzen an den Hochschulen einbezogen werden. Damit sind sie nur noch begrenzt für eine Qualitätsverbesserung der Lehre nutzbar, belasten dagegen die Hochschulen gleichzeitig und kontraproduktiv mit einer Verpflichtung zum Angebot zusätzlicher Studienplätze“, betonte der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Statt einer vollständigen Abschaffung der Studiengebühren erwarte die VhU von der Politik, Zwischenlösungen gründlich zu prüfen. „Die von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürchtete, angebliche „soziale Ungerechtigkeit“ von Studienbeiträgen aufgrund ihrer heutigen Fälligkeit während des Studiums kann z. B. durch eine nachgelagerte Zahlungspflicht nach Maßgabe der individuellen Vermögenslage, etwa mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Studienabschluss, vollständig ausgeräumt werden“, regte Fasbender an.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Telefax: (069) 95808-126

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