Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Keine Änderung der branchenspezifischen Abschreibungstabelle des Transportgewerbes

(Frankfurt/M.) - Nachdem zum Jahresbeginn eine neue AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter ("AV") mit zum Teil gravierenden Verschlechterungen der Abschreibungsmöglichkeiten in Kraft getreten ist, befasst sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun mit der seinerzeit angekündigten Überarbeitung der branchenspezifischen Abschreibungstabellen. Nach Auskunft des BMF gegenüber dem Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., wird sich jedoch an der für das Transportgewerbe maßgeblichen AfA-Tabelle "Personen- und Güterbeförderungen (im Straßen- und Schienenverkehr)" (Nr. 90) nichts ändern. Für Güterkraftverkehrsunternehmer bedeutet dies, dass sie beispielsweise ihre Lastkraftwagen, Sattelschlepper und Kipper weiterhin je nach zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeuge über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren (unter 7,5 t) bzw. von 5 Jahren (ab 7,5 t) abschreiben können. Für Anhänger, Auflieger und Wechselbehälter gilt branchenspezifisch weiterhin eine Nutzungsdauer von 6 Jahren.

Wie der BGL mitteilt, löst das BMF damit eine Zusage des Chefs des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Steinmeier, gegenüber der Gewerbeführung ein. Dieser hatte anlässlich seines Gesprächs mit BGL-Präsident Hermann Grewer und BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Schmidt im Februar diesen Jahres über die Zusicherung weiterer Anstrengungen der Bundesregierung gegen unfaire Wettbewerbspraxis und für Fiskalharmonisierung hinaus erklärt, in den Ministerien würden weiterführende Maßnahmen geprüft, die zur Stabilisierung der Wettbewerbslage beitragen könnten. In diesem Zusammenhang habe der Kanzleramtschef den BGL-Vertretern zugesagt, dass die branchenspezifische Abschreibungstabelle nicht zu Lasten der Transportunternehmen geändert werden soll. Der BGL begrüßt die Einlösung dieser Zusage durch das BMF, ohne die es zweifellos zu einer weiteren Verschärfung der krisenhaften Situation im mittelständischen deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe gekommen wäre.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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