Keine automatische Änderung der Riester-Rentenversicherung / Angebot eines Inflationsschutzes bedarf der Annahme
(Leipzig) - Im September erhielten Versicherungsnehmer der Sparkassenversicherung Sachsen die schriftliche Mitteilung, dass ab 01. Januar 2009 in ihrer Riester-Rentenversicherung automatisch ein Inflationsschutz eingeschlossen werde. In diesem Zusammenhang wurde eine Beitragserhöhung um 5 Prozent in Aussicht gestellt. Mehrere Verbraucher fragten deshalb in der Verbraucherzentrale Sachsen nach, ob sie das so hinnehmen müssen.
"Es ist in diesem Jahr bereits das zweite Mal, dass in Sachsen ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe versucht hat, einseitig in laufende Verträge einzugreifen", stellt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen kritisch fest. Auch in dieser Angelegenheit hat sich die Verbraucherzentrale Sachsen im Interesse der Verbraucher eingeschaltet und auch dieses Mal blieb das Ansinnen des Anbieters ohne Erfolg. "Eine solche Vertragsänderung kann nicht automatisch, sondern nur im Wege des Angebotes und der Annahme herbeigeführt werden", so Hoffmann weiter. Das Schreiben der Sparkassenversicherung vom September ist somit lediglich als Angebot zu werten. Um sicher zu gehen, ab Januar keinen höheren Beitrag zu zahlen, haben manche Betroffene diesem Ansinnen bereits ausdrücklich widersprochen. "Doch auch diejenigen, die nicht reagiert haben, müssen nicht mit einer automatischen Vertragsänderung rechnen, denn Stillschweigen ist hier keine Zustimmung", klärt Hoffmann auf. Die Sparkassenversicherung Sachsen hat sich zwischenzeitlich dieser Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale angeschlossen. Sie will sicher stellen, dass es ab Januar nicht zu unrechtmäßig erhöhten Abbuchungen kommt.
Der Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen nachkommend, hat die Sparkassenversicherung am 25.November 2008 gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen zugesichert, dass bis 01. Dezember 2008 alle betroffenen Versicherungsnehmer noch einmal angeschrieben werden. In diesem Schreiben soll klar zum Ausdruck kommen, dass es sich bei dem Einschluss des so genannten Inflationsschutzes lediglich um einen Vorschlag an den Verbraucher handelt, über dessen Annahme er frei entscheiden kann.
Wer sich zu seiner "Sparkassen-Riester-Rente" individuell beraten lassen möchte, z.B. auch um eine Einschätzung zu erfahren, wie sinnvoll der Inflationsschutz ist, findet in der Verbraucherzentrale Sachsen anbieterunabhängige Berater. Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-79 77 77 (0,14 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

