Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Keine Datenerfassung von Flugpassagieren durch Reisebüros / EU-Richtlinie für Insolvenzschutz von Fluggesellschaften gefordert

(Berlin) - Die Ausschüsse Linienluftverkehr und Business Travel des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) lehnen die Erfassung persönlicher Daten von Flugpassagieren im Rahmen des von den USA geplanten Advanced Passenger Information Systems (APIS) durch Reiseagenturen ab. Adressaten dieser Antiterror-Regelung, die möglicherweise auch Australien, Großbritannien, Kanada und Korea übernehmen werden, sind ausschließlich Fluggesellschaften, betonten beide Ausschüsse bei einer gemeinsamen Sitzung unter Leitung von DRV-Vizepräsident Hans Doldi gestern in Berlin.

Dementsprechend müssten die Airlines diese Aufgabe auch selbst wahrnehmen und könnten sie nicht an den Reisebüro-Vertrieb delegieren. Zwar habe man Verständnis, dass Lufthansa Verzögerungen beim Einchecken befürchtet, aber angesichts der Haftungsprobleme und mangels kostendeckender Vergütung sähen sich die Agenturen nicht in der Lage, Aufgaben des Handelsherren zu übernehmen. Nach der Zustimmung der zuständigen Datenschutzbeauftragten bestehen hingegen keine Bedenken gegen den seit 5. März ermöglichten Zugriff der US-Zollbehörden auf Passenger Name Records (PNR).

Wie bereits die europäischen Dachverbände ECTAA (Group of National Travel Agents‘ and Tour Operators‘ Associations within the EU) und GEBTA (Guild of European Business Travel Agents) lehnen auch die DRV-Experten das neue Software-Angebot BSP-Link der IATA (International Air Transport Association) ab: BSP-Link müsse den Agenten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und alle für das Tagesgeschäft notwendigen Funktionalitäten – insbesondere ADM und ACM, Erstattungen (Refunds) sowie Rückfrage-Funktionen auch zu Dokumenten – enthalten. Keinesfalls könne akzeptiert werden, dass die IATA die Refund-Funktion einer kostenpflichtigen, erweiterten Funktion von BSP-Link vorbehalten will. In Übereinstimmung mit ECTAA und GEBTA rügen beide DRV-Ausschüsse auch das Fehlen Allgemeiner Geschäftsbedingungen zum Regeln der Haftung für Fehlfunktionen von BSP-Link. Ferner müsse die IATA sicherstellen, dass sämtliche Mitglieds-Fluggesellschaften die Funktionalitäten der Software auch tatsächlich unterstützen.

Nachdem die IATA die notwendige freiwillige Absicherung gegen Insolvenzen von Fluggesellschaften abgelehnt hat, unterstützen die Ausschüsse Business Travel und Linienluftverkehr die Forderung von DRV und ECTAA nach einer verbindlichen Regelung per EU-Richtlinie, wie sie seit Jahren für Pauschalreisen gilt: Diese Richtlinie solle möglichst für alle die Europäische Union anfliegenden Airlines gelten.

Einstimmig sprachen sich die DRV-Experten gegen das Weiterbelasten an Flughäfen anfallender Sicherheitskosten in Form von Gebühren aus: Es gehe nicht an, dass der Staat Polizeieinsätze bei Fußballspielen aus Steuermitteln finanziere und bei Sicherheitsmaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur im Flugbereich einen Sonderweg einschlage. „Das ist eine staatliche Kernaufgabe, die der Staat auch selbst finanzieren muss“, fasste Hans Doldi die Diskussion zusammen.

Bei den Vergütungsgesprächen mit Lufthansa steht eine Antwort der Fluggesellschaft zur DRV-Kritik an der Prozesskostenanalyse bislang aus. Eine „Ticket-Box“ zum Eintragen von Service-Entgelten nach österreichischem Vorbild ist nach Einschätzung der DRV-Ausschüsse Linienluftverkehr und Business Travel nicht praktikabel: Einerseits lehne Lufthansa eine solche Lösung ab, andererseits flössen Service-Entgelte in der Alpenrepublik bislang nur in die „Fare Calculation“ sowie in ein Tax-Feld ein, seien für Endverbraucher also schwer identifizierbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10, 10117 Berlin Telefon: 030/284060, Telefax: 030/2840633

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