Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Keine EEG-Umlage für hocheffiziente, dezentrale Stromversorgungskonzepte

(Hannover) - Am 13.02.2013 haben BMU und BMWi einen gemeinsamen "Vorschlag zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien" vorgelegt. Dieser Vorschlag enthält folgende Formulierung:

"Eigenerzeugung und Selbstverbrauch: Es wird eine Mindest-Umlage für alle Anlagen eingeführt. Ausgenommen sind Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 MW sowie KWK-Anlagen."

Das Thesenpapier zum 6. EEG-Dialogforum vom 14.03.13 des BMU greift dies auf und betont, dass es keinen Grund gibt, warum Eigenerzeuger keine EEG-Umlage zahlen sollen.

Nach Auffassung des B.KWK und des VfW bedeutet das, dass künftig im Grundsatz zwar alle Anlagenbetreiber, die Strom produzieren, (zumindest anteilig) eine EEG-Umlage zu zahlen hätten. Von diesem Grundsatz soll jedoch zukünftig dann abgewichen werden, wenn der Strom aus EEG-Anlagen bis max. 2 MW(el) oder aus hocheffizienten KWK-Anlagen stammt. Bestandsschutz und Vertrauensschutz für Investoren in KWK-Anlagen müssen dauerhaft gewährleistet bleiben, wie dies auch Bundeskanzlerin Merkel in der Pressekonferenz am 21.03.2013 nach dem Gipfelgespräch mit den Ministerpräsidenten zugesagt hat. Belastet werden dürfen keinesfalls Anlagen, die netzstabilisierende Wirkung entfalten.

Dem B.KWK und dem VfW ist es ein sehr großes Anliegen darauf hinzuweisen, dass der so verstandene Vorschlag für alle Anlagen unabhängig von dem Betriebskonzept gelten muss. Es darf also nicht darauf ankommen, wer die Anlage betreibt. Die Regelung muss insbesondere auch dann gelten, wenn die Anlage von einem Energiedienstleister und damit nicht von demjenigen betrieben wird, der den in der Anlage produzierten Strom selbst für sich verbraucht.

Hintergrund dieser aus unserer Sicht gebotenen Gleichstellung des Energiedienstleisters mit dem Eigenerzeuger ist zudem, dass der energie- und umweltpolitisch gebotene Ausbau dezentraler Stromerzeugungsanlagen ohne eine solche Gleichstellung nicht erreicht wird. Denn der Energiedienstleister wird derzeit mit der EEG-Umlage massiv belastet, hat aber gleichzeitig als einziger das notwendige Know-how, Kapital und die Erfahrung, die dezentralen Stromerzeugungsanlagen effizient einzusetzen und wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben. Seine Benachteiligung bedeutet also letztendlich Verhinderung von Klima- und Umweltschutz.

Der B.KWK und der VfW begrüßen in dem so verstandenen Sinne ausdrücklich den Vorschlag des BMU. Denn mit seiner Umsetzung wäre sichergestellt, dass die die Netze entlastenden und die Energiewende stützenden hocheffizienten KWK-Anlagen in den effektiven Genuss des fördernden KWK-Zuschlags kommen, ohne, dass die EEG-Umlage diese Förderung mehr als wieder aufzehrt.

Quelle und Kontaktadresse:
VfW Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Lister Meile 27, 30161 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

(cl)

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