Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Keine Einigung im Streit um Ticketbedingungen / vzbv: "Die Fans werden am Ende deutlich besser dastehen"

(Berlin) - Im Streit um die Verkaufsbedingungen für Tickets für die Fußball-WM 2006 ist der Versuch einer Einigung vor dem Landgericht Frankfurt am Main vorerst gescheitert. Die vom DFB angebotenen Ersatzregelungen waren aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht geeignet, die bisherigen Nachteile bei den Ticketbedingungen auszugleichen. Der DFB war auch nicht bereit, den Teilnehmern am Optionsprogramm, denen ein Ticket nicht zugeteilt wird, einen Ausgleich dafür zu zahlen, dass sie erhebliche Mittel vorauszahlen. Das Landgericht Frankfurt wird nun am kommenden Mittwoch (21. Dezember 2005) ein Urteil verkünden.

Der vzbv äußerte sich zuversichtlich über den Ausgang des Rechtsstreits. "Wir sehen gute Chancen, dass die Fans am Ende deutlich besser dastehen als jetzt," sagte vzbv-Sprecher Carel Mohn. "Die Gespräche mit dem Deutschen Fußballbund laufen weiter."

Nach massiven Verbraucherbeschwerden hatte der vzbv den DFB zunächst schriftlich aufgefordert, die Ticketbedingungen kundenfreundlicher zu gestalten. Nachdem der DFB in der Sache zu keinen Änderungen bereit war, hatte der eine vzbv Einstweilige Verfügung beantragt. "Es geht uns um die Fans und darum, den Fairness-Gedanken der WM mit Leben zu erfüllen," sagte vzbv-Sprecher Mohn. Das Landgericht Frankfurt hatte in der Verhandlung zu erkennen geben, dass die grundlegenden Fairnessregeln im deutschen Recht auch für den DFB und die Fußball-WM gelten müssen.

Streitpunkt Optionstickets
Mit den Optionstickets erhalten Fans einen Platz in einer Warteliste für nicht verkaufte Tickets. Die Fans müssen den vollen Kartenpreis vorab bezahlen, ohne zu wissen, ob sie letztendlich ein Ticket erhalten. Auch eine Rücktrittsmöglichkeit war bisher ausgeschlossen.

Der vzbv hatte den DFB Anfang Dezember wegen der Konditionen bei den Optionstickets verklagt. Der vzbv unterstützt das Ziel der Veranstalter, leere Ränge in den Stadien zu vermeiden und so viele Tickets wie möglich in den Verkauf zu bringen. Die Bedingungen bei den Optionstickets sind aus Sicht des vzbv jedoch unnötig restriktiv. So müssen Fans den vollen Ticketpreis vorab bezahlen, ohne zu wissen, ob sie letztendlich ein Ticket erhalten. Sie haben außerdem keine Möglichkeit zum Ausstieg oder zur Rückgabe. Eine Servicegebühr wird ungeachtet der Ticketzuteilung fällig. Zudem erhalten die Fans, die leer ausgehen, ihr Geld erst vier Wochen nach der Weltmeisterschaft zurück.

Der vzbv hatte außerdem wegen der hohen Bearbeitungsgebühren bei den sogenannten TST-Tickets geklagt. Diese Gebühren belaufen sich auf bis zu 50 Euro pro Ticket. Sie werden auch dann einbehalten werden, wenn teamspezifische Tickets verfallen, weil die ausgewählte Mannschaft sich nicht qualifiziert hat.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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