Keine Entscheidung der EU-Kommission zur Abwasserbeschwerde des BDE / Steuerliche Ungleichbehandlung weiter im Fokus der Brüsseler Wettbewerbshüter
(Berlin) - Die Europäische Kommission hat bis zum heutigen Tag nicht über die EU-Beschwerde des BDE zur steuerlichen Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privaten Abwasserentsorgern entschieden.
Gegenüber dem BDE brachten EU-Vertreter jedoch das unverändert große Interesse am Thema einer Harmonisierung der Mehrwertsteuer im Infrastrukturbereich in Europa und Deutschland zum Ausdruck.
Für den BDE haben die Beschwerden zum Abwasser sowie zur steuerlichen Ungleichbehandlung auf dem Gebiet der Abfallentsorgung unverändert hohe Priorität.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Druck zu einer Harmonisierung der Märkte hin zu gleichen Wettbewerbsbedingungen auf die EU-Kommission wächst, denn inzwischen haben auch kommunale Spitzenverbände Klärungsbedarf auf europäischer Ebene signalisiert.
Der Europäische Wirtschaftsdienst (EUWID Wasser und Abwasser vom 17. Januar 2009) hatte über den Stand der EU-Beschwerde des BDE zur steuerlichen Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privaten Abwasserentsorgern berichtet und dabei gemeldet, dass die Beschwerde von der Kommission wahrscheinlich abgelehnt werde.
Hierzu stellt der BDE fest:
Es gibt keine Entscheidung der EU-Kommission. Der Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz hatte eine parlamentarische Anfrage zum Stand der EU-Beschwerde des BDE gestellt. Die Antwort der Kommission wurde missverständlich ins Deutsche übersetzt, wodurch es zu Fehlinterpretationen des Sachstandes kommen kann. Dies bestätigten EU-Vertreter auf Nachfrage des BDE.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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