Keine Entwarnung in Sicht: Zahlen des Statistischen Bundesamtes dürfen nicht fehl interpretiert werden
(Berlin) - Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sagen die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen zu den Empfängern von Sozialhilfe zum Jahresende 2006 nichts über die ansteigenden sozialen Bedarfslagen aus.
Die Kommunen gaben im Jahr 2006 über 20 Mrd. Euro an Sozialhilfeleistungen aus
Die heute veröffentlichen Zahlen von 82.000 Sozialhilfeempfängern Ende 2006 (im Vergleich zu 81.000 Empfänger Ende 2005) können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kommunen im vergangenen Jahr insgesamt knapp 20,7 Mrd. Euro an Sozialhilfeleistungen ausgegeben haben erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, heute (18. September 2007) in Berlin.
Seit 2005 verbleiben in der Sozialhilfestatistik nur noch vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte, Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente sowie Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt in einer Einrichtung (Wohn- oder Pflegeheim) erhalten. Die heute veröffentlichten Zahlen vermitteln ein völlig falsches Bild und verkennen die dramatischen Steigerungen der Empfängerzahlen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der stetig ansteigenden Zahl der Empfänger der sog. Hilfe zur Pflege so Landsberg.
Gerade die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter ist in den letzten Jahren enorm angestiegen. Derzeit beziehen über 630.000 Personen diese kommunale Leistung. Die Ausgaben hierfür haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 mehr als verdoppelt. Betrugen sie im Jahre 2003 noch 1,3 Mrd. Euro sind es 2006 bereits über 3 Mrd. Euro.
Auch die Kostenübernahme für Wohnkosten von Niedrigverdienern hat sich stark zugunsten von Bund und Ländern und zulasten der Kommunen verschoben. 2006 haben die Kommunen hier für fast 14 Mrd. Euro ausgegeben. Inzwischen erhalten 530.000 Menschen ausschließlich Unterkunftskosten der Kommunen und keine anderen Leistungen nach dem SGB II. Diese Entwicklung war politisch nicht beabsichtigt, wir brauchen zügig eine gesetzliche Abgrenzung zwischen Wohngeld und Unterkunftskosten nach dem SGB II fordert Landsberg abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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