Keine EU-Fahrerbescheinigung für türkische Fahrer
(Frankfurt am Main) - Mit völligem Unverständnis reagiert der BGL auf die Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit erfolgt ist, bestimmten türkischen Kraftfahrern die EU-Fahrerbescheinigung zu verweigern. Diese Arbeitnehmer, die aufgrund rechtskräftiger Urteile in Deutschland ohne Arbeitsgenehmigung auf deutschen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden dürfen, arbeiten in Deutschland nach den hier geltenden Rechtsvorschriften. Nichts anderes will die EU-Fahrerbescheinigung dokumentieren. Die betroffenen Fahrer werden in erster Linie im bilateralen Verkehr mit der Türkei eingesetzt. Für den Transit durch Österreich ist die Eurolizenz und damit auch für die türkischen Fahrer die EU-Fahrerbescheinigung erforderlich. Mit der jetzigen Entscheidung des BMVBW im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit werden die seit Jahrzehnten ohne Beanstandungen durchgeführten Verkehre von heute auf morgen für illegal erklärt. Diese Art der Politik ist dem Sinn und dem Zweck der EU-Fahrerbescheinigung diametral entgegengesetzt.
Die Folge dieser Politik wird sein, dass noch mehr Unternehmen im deutsch-türkischen Verkehr den Standort Deutschland aufgeben müssen. Das Nachsehen haben dann nicht die türkischen Fahrer auf deutschen Fahrzeugen, sondern die Mitarbeiter in der Verwaltung und der Werkstatt, die ihren Arbeitsplatz in Deutschland verlieren. Verlierer sind aber auch die Finanzminister, weil Steuern für gebietsfremde Fahrzeuge kaum in Deutschland anfallen. Schließlich fahren nur andere Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern die gleiche Ladung von Deutschland in die Türkei. Schilda im Arbeitsministerium. Von den Bemühungen des Wirtschaftsministers, Arbeitsplätze und Unternehmen in Deutschland zu sichern, hat man in bestimmten Amtsstuben noch gar nichts mitbekommen. Mit dem dort vertretenen weiter so haben wir das Schlusslicht in der EU in die Hand bekommen. Wer sagt, dass man Schlechtes nicht noch verschlechtern kann", fragt der BGL.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt
Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227
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