Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Keine Experimente mehr / VEA: Verordnungen zum EnWG nicht ausreichend / Jetzt nachbessern

(Hannover) – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) fordert anlässlich einer Anhörung zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) heute in Berlin eine konsequente Regulierung des Strommarkts. Die von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungen über die Netzentgelte sowie den Netzzugang wiesen noch zahlreiche Mängel auf und seien insgesamt ungenügend. „Wir haben jetzt keine Zeit mehr für Versuchs- und Testphasen. Die anhaltend hohen Strompreise zwingen zu schnellem und konsequentem Handeln. Die Verordnungen müssen diese Entschlossenheit widerspiegeln“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.

Bei der Netzentgeltverordnung fehle es vor allem noch an den Elementen Vergleichbarkeit und Anreizregulierung. Nötig seien die Orientierung an den günstigsten Netzen und ein Anreiz für die Netzbetreiber, Kosten zu senken. Auch sei die Realkapitalerhaltung der vorgesehenen Nettosubstanzerhaltung vorzuziehen. Andernfalls könnten die Netzbetreiber auch fiktive Kosten geltend machen, ohne wirklich entsprechend investiert zu haben. Hauptmangel der Netzzugangsverordnung sei die nach wie vor enge Verflechtung zwischen Stromanbietern und Netzbetreibern. „Die Stromanbieter werden auch weiterhin versuchen, den Netzzugang zur Verhinderung des Wettbewerbs zu missbrauchen. Deswegen muss das auch von der EU geforderte Unbundling kompromisslos durchgeführt werden“, so Panitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188

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