Keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit - Kompetenz der Kommunen auch weiterhin einbinden / Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Arbeitsgemeinschaften
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt nach wie vor eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit ab. Damit würde sich der Bund aus der gesamtstaatlichen Verantwortung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zurückziehen.
Die Kommunen wären mit der Alleinverantwortung überfordert. Die Arbeitsgemeinschaften müssen organisatorisch so umgestaltet werden, dass die Kommunen ihre Kernkompetenzen zum Beispiel bei der Hilfe für Überschuldete, bei Sprachkursen, der Kinderbetreuung für Alleinerziehende, bei der Schaffung von Ein-Eurojobs und von staatlich geförderten Arbeitsplätzen weiterhin einbringen können.
Entscheidend kommt es darauf an, dass die Änderungen von Organisationsstrukturen nicht auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen werden. Wir sind auf einem guten Weg, auch immer mehr Langzeitarbeitslose finden eine Beschäftigung, das darf nicht in Frage gestellt werden, sagte Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB heute (20. Dezember 2007) in Berlin. Wir haben aber auch noch wichtige Aufgaben vor uns. Von 100 Menschen, die wir in Beschäftigung bringen, sind etwa 50 wieder nach einem Jahr in Hartz-Bezug. Das müssen wir deutlich reduzieren und die Nachbetreuung optimieren.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber ausdrücklich eine Frist bis 2010 eingeräumt, die notwendigen Änderungen umzusetzen. Es besteht also kein Anlass, mit großer Hektik kurzfristig neue Strukturen zu fordern.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Pressestelle
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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