Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Keine Maut für Müllwagen auf Autobahnen

(Köln) - Für eine Gleichbehandlung von kommunalen und privaten Fahrzeugen im Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst setzt sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) ein, wenn am 9. August 2001 der Bundesverkehrsminister zur Anhörung nach Berlin bittet: Es geht um das Gesetz zur „Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen“. Ferner will der BDE eine Befreiung der Müllsammelfahrzeuge von einer Autobahn-Maut erreichen, wenn sie Parkplätze und Rastanlagen zur Entsorgung
ansteuern.

Der Gesetzesentwurf sieht ein Abgabe für die Benutzung von Autobahnen vor. Damit soll eine Lenkungswirkung erzielt werden: Weniger Schwerverkehr auf den BAB, dafür mehr Transport auf der Bahn oder auf dem Wasser. Der BDE bezweifelt zwar, dass durch die Verteuerung des einen Verkehrsträgers die Nachteile eines anderen Verkehrssystems wettgemacht und damit eine Regulierung des Güterverkehrs erzielt werden könnte, geht aber in seiner Stellungnahme nur auf zwei Punkte ein.

Zunächst fühlt sich das private Gewerbe benachteiligt, weil der Gesetzesentwurf eine Freistellung von der Mautpflicht für kommunale Wagen vorsieht, die zur Straßenunterhaltung oder im Straßenbetriebsdienst eingesetzt werden. Hier betont der BDE die weit fortgeschrittene Liberalisierung und die zunehmende Beauftragung privater Firmen mit entsprechenden Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben. Man befürchtet eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Privatwirtschaft. Deshalb begrüßt der Kölner Entsorgungsverband zwar die Privilegierung der Fahrzeuge mit entsprechender Aufgabenstellung, fordert aber für die privaten Laster mit identischem Arbeitspensum eine Gleichstellung mit dem kommunalen Fuhrpark: Mautfrei für beide Gruppen.

Sodann erinnert der BDE daran, dass seine überwiegend mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen Verträge zur Entsorgung von Parkplätzen und Raststätten an Autobahnen besitzen. Die Müllwagen sind speziell für das Abfallsammeln konzipiert. Der Transport der aufgenommenen Abfälle sei hier nur nachrangig zu sehen. Anders als bei anderen Gütern lässt sich die Autobahnbenutzung nicht vermeiden, wenn die dort anfallenden Müllmengen erfasst und abgefahren werden sollen. Der Zielsetzung des Gesetzes könne beim Müllsammeln auf Park- und Rastplätzen nicht entsprochen werden. Daher wünscht sich der BDE für diese Sammelfahrten eine Mautbefreiung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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