Keine niedrigere Grunderwerbsteuer / EuGH entscheidet zulasten von Bauherren
(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die doppelte Belastung von Bauleistungen mit Umsatz- und Grunderwerbsteuer für rechtmäßig. Auf einen entsprechenden Beschluss des EuGH vom 27. November 2008 (Az. C-156/08) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Im vergangenen Jahr hatte das Niedersächsische Finanzgericht eine solche Doppelbelastung gesehen und ein entsprechendes Verfahren dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Die niedersächsischen Richter hatten beim EuGH die Frage aufgeworfen, ob die Einbeziehung von künftigen Bauleistungen beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für die Grundwerbsteuer gegen europäisches Recht verstoße. Dies verneinte der EuGH nun in seiner Entscheidung und zerstörte damit die Hoffnung vieler Bauherren auf niedrigere Grunderwerbsteuern.
Nach Auffassung des höchsten europäischen Gerichts handele es sich bei der Grunderwerbsteuer im Gegensatz zur Mehrwertsteuer nicht um eine allgemeine Steuer, da sie nur Immobilien betreffe und somit nicht darauf abziele, "die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem beteiligten Mitgliedstaat zu erfassen". Es handele sich um eine Steuer, die nur dann erhoben werde, wenn eine unbewegliche Sache in das Vermögen eines Erwerbers übergehe, und die nicht auf den dieser Sache hinzugefügten Wert, sondern auf deren Gesamtwert erhoben werde, ohne dass ein Abzug der gezahlten Steuer aufgrund eines eventuell vorangegangenen Umsatzes möglich wäre. Die Grunderwerbsteuer weise damit nicht die anderen Merkmale der Mehrwertsteuer auf und dürfe daher neben der Grunderwerbsteuer erhoben werden.
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