Keine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen
(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Überlegungen eine Absage erteilt, eine obligatorische Überschwemmungsversicherung einzuführen. Nach Ansicht von Stefan Richter, Geschäftsführer Schadenversicherung im GDV, erfordere dies einen erheblichen bürokratischen Aufwand beim Staat und bei den Versicherern, der nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sei. Eine solche Ausnahme sei die Kraftfahrtversicherung, vor allem aber um unschuldige Opfer zu schützen. Auch müsse geklärt werden, was in Fällen passiere, in denen die Prämie nicht bezahlt werde. Ein Auto kann man stilllegen, ein Haus wohl nicht, so Richter. Es sei im Übrigen auch nicht gerecht, das Risiko eines kleinen Teils der Bevölkerung auf alle überzuwälzen.
Es könne auch keine Rede davon sein, dass es problematisch sei, Versicherungsschutz zu bekommen. Richter verwies darauf, dass die Versicherer mit dem Computerprogramm ZÜRS in der Lage seien, ganz Deutschland straßengenau in drei Gefährdungsklassen einzuteilen. Dabei seien über 90 Prozent aller Gebäude nicht in der höchsten Gefährdungsklasse und ohne weiteres versicherbar. Nur die übrigen Gebäude würden einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Häuser, die jedes Jahr unter Wasser stehen, können aber nicht versichert werden, so Richter. Die überschwemmten Gebäude in Dresden wären aber mit wenigen Ausnahmen nicht in der höchsten Gefährdungsklasse gewesen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstr. 191-193a
10117 Berlin
Telefon: 030/20205000
Telefax: 030/20206000
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