Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Keine Rundfunkgebühren für Handel

(Berlin) - Für Rundfunkgeräte, die in Geschäften zum Verkauf angeboten werden, sollen keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Das forderte am 14. Mai in Berlin der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE). "Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für alle gewerblich angebotenen Radio- und Fernsehgeräte wäre ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Entbürokratisierung", begründete HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr die Verbandsinitiative anlässlich der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (AZ: 2 S 699/02) zu dem Thema.

Das Gericht hatte entschieden, dass auch Discounter Rundfunkgebühren zahlen müssen, wenn sie die Geräte nur gelegentlich in Sonderaktionen verkauften. Dabei sei unerheblich, dass die Geräte nur originalverpackt angeboten würden und nicht in den Filialen ausprobiert werden dürften. Die in der Entscheidung zu Grunde gelegte Gleichbehandlung von Fachhandel und Discountern begrüßte der HDE ausdrücklich.

"Besser wäre jedoch, die Gleichbehandlung käme dadurch zum Ausdruck, dass alle Radio- und Fernsehhändler von der Gebührenpflicht befreit werden. Schließlich sorgen sie durch den Vertrieb ihrer Produkte dafür, dass die Konsumenten Rundfunkgeräte bekommen, für die diese dann Rundfunkgebühren entrichten", forderte Pellengahr. Zu dem Generalthema, zu dem auch die Frage der Rundfunkgebühren für Internet-Computer gehöre, werde derzeit ein Positionspapier des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels und des HDE erarbeitet.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65, Telefax: 030/72 62 50-69

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