Pressemitteilung | Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)
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Keine Sondersteuer für "Biermischgetränke" / Kritik am Parteigutachten der Spirituosenindustrie

(Bonn) - „Der Versuch, mittels eines Parteigutachtens Biermischgetränke auf die gleiche Stufe wie die Alkopops zu ziehen, ist untauglich und nicht sonderlich seriös." Damit kommentiert DBB-Hauptgeschäftsführer Peter Hahn das vom Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) in Auftrag gegebene Gutachten, das bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 28. April vorgelegt worden ist.

Die geplante Sonderabgabe verstößt nach Auffassung von Rechtsanwalt Peter Hahn nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wie es Professor Rupert Scholz im Auftrag und im Interesse der Spirituosenindustrie festgestellt hat, und Bier- und Weinmischgetränke mit Alkopops gleichstellt.

Offensichtlich habe der BSI als Auftraggeber dem Gutachter unvollständige Angaben gemacht über die einzelnen Produktgruppen und die lebensmittel- sowie verbraucherschützenden Vorschriften.

Das Problem der Alkopops werde darin gesehen, dass der neutral schmeckende Ethylalkohol überdeckt werde durch Zucker und Aromen sowie die Verwendung von Farbstoffen. Bei Biermischgetränken sei hingegen die biertypische Geruchs- und Geschmackscharakteristika deutlich wahrnehmbar. Im übrigen seien Biermischgetränke durch die typisch bierige Schaumkrone zu erkennen. Alkopops täuschten oft Fruchtsaft vor.

Ein deutlicher Unterschied ist auch beim Alkoholgehalt gegeben: Meist haben Alkopops einen Gehalt von mehr als 5 % Volumen. Im Schnitt liegen Biermischgetränke bei 2,5 bis 2,8 Prozent vol. Im übrigen gibt es auch alkoholfreie Biermischgetränke. Schließlich werden Alkopops gezielt hergestellt mit Spirituosen, Aromen, Zucker und z. T. mit Farbstoffen. Im Vergleich zu diesen spirituosenhaltigen Süßgetränken handelt es sich bei den Biermischgetränken um die Mischung aus zwei fertigen Getränken (meist Bier und Limonade). Schließlich ist auch die Kennzeichnung bei Biermischgetränken zweifelsfrei: Die Bezeichnung "Biermischgetränk" ist vorgeschrieben. "Nur was gleich ist, kann auch gleich behandelt werden", erklärt Hahn.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB) Annaberger Str. 28, 53175 Bonn Telefon: 0228/959060, Telefax: 0228/9590616

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