Pressemitteilung | Der Mittelstand. BVMW e.V. - Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands - Bundeszentrale

Keine staatliche Regulierung der Teilzeit! / BVMW für völlige Flexibilisierung der Arbeitszeit nach betrieblichen Erfordernissen

(Berlin) – Die Absicht der Bundesregierung, Firmen mit bis zu 15 Mitarbeitern von dem geplanten Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Teilzeitbeschäftigung auszunehmen, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Das erklärte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, am 22. September in Berlin.

Der Schritt täusche aber nicht darüber hinweg, dass der Gesetzentwurf über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge mittelständischen Unternehmen eher Schaden als Nutzen bringe.

Teilzeitarbeit werde generell vom Mittelstand als wirksames Instrument angesehen, um die Chancen im Wettbewerb zu verbessern. Sie ermögliche gerade auch kleinen und mittleren Betrieben, flexibel auf Auftragsschwankungen zu reagieren. Was diese Unternehmen aber nicht gebrauchen könnten, so Ohoven, sei ein „administratives Hineinregieren in den inneren Betriebsablauf“. Vielmehr solle die Entscheidung über die Anwendung von Teilzeitarbeit im Einklang von „betrieblicher Notwendigkeit und den Wünschen der Beschäftigten auf freiwilliger Basis“ geregelt werden. Zwangsmaßnahmen und einklagbare Rechte auf Teilzeitarbeit führten hingegen zu weiteren unnötigen, vor allem organisatorischen Belastungen für mittelständische Unternehmen. Das stehe im krassen Widerspruch zu der von der Bundesregierung immer wieder verkündeten Absicht, den Mittelstand zu entlasten. Staatliche Überregulierung und Bürokratie seien keine geeignete Basis für Wirtschaftswachstum und Prosperität, betonte Ohoven. Im Gegenteil, das führe nur zu einer weiteren „Einengung unternehmerischer Initiativen“.

Wenn die Regierung schon bei der Teilzeit Handlungsbedarf sehe, sollte sie das Bündnis für Arbeit dafür mit nutzen. „Es kann jedoch nicht sein“, so Ohoven, dass die Regierung „aus Angst vor einem heißen Herbst, den die Gewerkschaften angekündigt haben, das neue Gesetz durchpeitschen will“.

Der BVMW, so der Mittelstandspräsident, fordere seit Jahren eine völlige Flexibilisierung der Arbeitszeit; die Jahresarbeitszeit sollte zur Grundlage für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit gemacht werden. Dazu bedürfe es aber keiner Gesetze, vielmehr genüge es schon, wenn der Grundsatz für mittelständische Unternehmen: „Betriebsautonomie vor Tarifautonomie“ verwirklicht werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) Mosse Palais - Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Telefon: 030/5332060 Telefax: 030/53320650

NEWS TEILEN: