Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Keine Steuer auf Lebensversicherungen / Bürokratie vermeiden / Wahlmöglichkeiten erhalten

(Berlin) - Unter dem Vorsitz des Darmstädter Professors Dr. Dr. h.c. Rürup hat die Sachverständigenkommission zur "Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" am 17. März ihren Bericht vorgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt grundsätzlich den von der Kommission erwartungsgemäß vorgeschlagenen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Alterseinkünfte. Der GDV lehnt jedoch den Vorschlag ab, die Kapitalzahlung bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (kurz: der Lebensversicherung) zu besteuern, wenn Verträge nach dem Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelungen abgeschlossen werden.

Daran ändert auch diese Stichtagsregelung nichts. Sie ist schon aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Versicherten unverzichtbar. Bei Umsetzung der Vorschläge würden bewährte Produkte der Altersvorsorge, durch die die Einschnitte bei der gesetzlichen Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung ausgeglichen werden können, künftig steuerlich wesentlich stärker belastet. Die Empfehlung der Kommission begrenzt die steuerliche Begünstigung auf nur noch wenige Produkttypen der so genannten Basisversorgung und der kapitalgedeckten Zusatzversorgung. Dadurch werden Wahlmöglichkeiten eingeschränkt und "Altersvorsorge" insgesamt zu eng definiert.
Der GDV erklärt zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission im Einzelnen:
- Zu befürworten ist die Empfehlung, im Rahmen der so genannten Riester-Förderung den Kreis der förderberechtigten Personen auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen auszudehnen. Sinnvoll ist es auch, die letzte Förderstufe der Riester-Rente gemäß § 10 a EStG vorzuziehen und - wie bei § 3 Nr. 63 EStG - an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu koppeln. Mit Abschaffung der "Riester-Treppe" (bisher stufenweiser Anstieg der Förderung alle 2 Jahre bis 2008) würde ein Strukturfehler der Riester-Förderung korrigiert, der sich als Hemmnis bei der Einführung der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge erwiesen hat. Übersehen hat die Kommission allerdings, dass nach wie vor die private gegenüber der betrieblichen Altersversorgung benachteiligt wird. Der GDV fordert konsequenterweise auch für die private Altersversorgung ein Fördervolumen von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beispielsweise im Rahmen einer Anpassung des § 3 Nr. 63 EStG. Nur so kann erreicht werden, dass auch Selbstständigen oder sonstigen steuerpflichtigen Personen die gleichen Fördermöglichkeiten wie Arbeitnehmern eröffnet sind.
- Der GDV mahnt eindringlich, die Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen nicht zu besteuern. Auch diese Produkte erfüllen den Vorsorgecharakter und sind Altersvorsorge. Entscheidend dafür ist, dass mindestens ein biometrisches Risiko abgesichert ist: So kombinieren Lebensversicherungen seit mehr als 150 Jahren den Hinterbliebenenschutz mit dem Aufbau von Vorsorgekapital. Auch der besonders wichtige Schutz bei Berufsunfähigkeit wird in Deutschland häufig mit einer Lebensversicherung verbunden - über 14 Millionen Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen bestehen derzeit. Es gibt vielfältige Gründe für eine Kapitalreserve im Alter, zum Beispiel den altersgerechten Ausbau einer Wohnung, den Umzug in entsprechende Räumlichkeiten oder aber besondere Krankheits- oder Pflegekosten. Diese Bedürfnisse müssen bei der Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Gerade in einer Zeit, in der die gesetzliche Rentenversicherung vor gewaltigen demographischen Herausforderungen steht, kann nur mehr Vielfalt an geförderten Altersvorsorgeinstrumenten die Bürger zu notwendigem Konsumverzicht bewegen. Die von der Kommission vorgeschlagene Besteuerung der Lebensversicherung konterkariert das beliebteste und vielfältig genutzte Instrument eigenverantwortlicher Vorsorge. 70 Prozent der Arbeitnehmerhaushalte in Deutschland ergänzen durch eine Lebensversicherung ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Anteil muss wachsen und nicht schrumpfen.
- Falsch ist der Vorschlag, die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG für kapitalgedeckte Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung stichtagsbezogen für Neuabschlüsse abzuschaffen. Damit wird der Förderrahmen in der betrieblichen Altersversorgung unnötig verengt. Im Übrigen ist es inkonsistent, den umlagefinanzierten Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes diese Variante der vorgelagerten Besteuerung zu erhalten.
- Der GDV warnt zudem davor, mit weiteren Zertifizierungserfordernissen bei der neu zu entwickelnden privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung im Rahmen der Basisversorgung zusätzliche bürokratische Hürden aufzubauen. Die Erfahrungen bei der Einführung der Riester-Rente haben gezeigt, dass bürokratisch überfrachtete Produktanforderungen individuelle Entscheidungen für die private Altersvorsorge eher hemmen denn fördern.

Der GDV wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Lebensversicherung nicht besteuert wird, sondern weiterhin als eines der zentralen Altersvorsorgeprodukte anerkannt bleibt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205000, Telefax: 030/20206000

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