Keine Steuerausfälle in Milliardenhöhe durch Rückkäufe von Lebensversicherungen
(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hält Behauptungen für nicht nachvollziehbar und irreführend, wonach durch gekündigte Lebensversicherungen Steuerausfälle in Höhe von mehreren Milliarden Euro drohen. Einzelfälle, in denen Verluste bei frühzeitiger Kündigung entstanden sind, auf einen Gesamtbetrag an Steuerausfällen hochzurechnen, ist unzulässig und falsch.
Pro Jahr werden etwa 12 Mrd. Euro an Leistungen für vorzeitig beendete Lebensversicherungen ausgezahlt; aber nicht jeder Rückkauf führt beim Kunden zu finanziellen Verlusten. In der Regel ergibt sich bereits nach einer Vertragslaufzeit von wenigen Jahren ein positives Ergebnis. Nur in der Anfangszeit unterschreitet der Rückkaufswert aufgrund der einkalkulierten Abschlusskosten die eingezahlten Beiträge.
Zu beachten ist auch, dass bei den vorzeitigen Leistungen in der Mehrzahl Verträge betroffen sind, die schon viele Jahre bestehen. Die erwirtschafteten Überschüsse überkompensieren hier die abgezogenen Kosten.
Strittig kann allenfalls die steuerliche Behandlung von Verlusten aus dem Rückkauf von Verträgen sein, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Da auf diese Verträge aber bereits seit mehreren Jahren Beiträge eingezahlt worden sind, ergeben sich meist keine Verluste mehr. Für neue Verträge, die seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes am 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, müssen die Versicherer die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilen. Positiver Effekt für die Kunden: Die Rückkaufswerte fallen bereits in den Anfangsjahren deutlich höher aus.
Nennenswerte Steuerausfälle für den Fiskus sind daher nicht zu erwarten.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Pressestelle
Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20205000, Telefax: (030) 20206000
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