Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Keine Steuererhöhung für den Mittelstand / DAV lehnt Ausweitung der Gewerbesteuer auf die Freien Berufe ab

(Berlin) - Am 13. August beschäftigt sich das Bundeskabinett u.a. mit der Reform der kommunalen Finanzen. Dabei soll die bisherige Gewerbesteuer als „Gemeinde-Wirtschaftssteuer“ auch auf die Freien Berufe, somit auch auf die Anwaltschaft, ausgedehnt werden. Dies würde nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu Mehrbelastungen führen und somit die kleineren und mittelständischen Kanzleien in ihrer Existenz bedrohen. Durch eine Mehrbelastung der Anwaltschaft werde aber das Ziel der Reform ins Gegenteil verkehrt. Nicht die Einnahmen der Gemeinden würden gesteigert, sondern es bestehe die Gefahr, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze vernichtet werden. Zudem seien die Freien Berufe auch keine Gewerbetreibenden und könnten die Mehrbelastungen wegen der Gebührenordnung auch nicht an die Mandanten weitergeben.

„In der jetzigen wirtschaftlichen Lage wäre es kontraproduktiv, die Anwaltschaft, die ein Teil des Mittelstandes darstellt, mit weiteren Steuern zu belasten“, so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Auch die geplante Anrechnung dieser Gemeinde-Wirtschaftssteuer auf die persönliche Einkommenssteuerschuld führe für die Anwaltskanzleien gerade in größeren Gemeinden zu mehr Belastungen. Dies hänge vom Hebesteuersatz ab. Sobald dieser über 360 Prozent liege (z.B. in Frankfurt/Main 490 Prozent), würde dies zu Mehrbelastungen führen.

„Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass gerade in Zeiten, in denen es zu wenig Ausbildungsplätze gibt, die Anwaltschaft mehr belastet werden soll, obwohl dort jeder Auszubildende eine reelle Chance hat, danach übernommen zu werden,“ so Kilger weiter. Unverständlich sei insbesondere, dass der Anwaltschaft seit nunmehr neun Jahren eine Anpassung der Gebühren an die wirtschaftlichen Verhältnisse verweigert werde. „Die Bundesregierung wird aufgefordert, die „verkappte Gewerbesteuer“ nicht auf die Freien Berufe auszudehnen“, so Kilger. Im Übrigen bestünden nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Ausweitung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190

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