Keine Steuerpflicht für Tagesmütter
(Hamburg) - Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die zum Januar 2008 geplante Steuerpflicht für staatlich geförderte Tagesmütter und Väter für ein Jahr ausgesetzt wird. Bislang waren Betreuungsgelder, die Tagesmütter und Väter aus öffentlicher Hand erhielten, steuer- und auch meist sozialversicherungsfrei.
Voraussetzung war allerdings, dass die Tagesmutter das Geld direkt vom Jugendamt erhielt und nicht mehr als fünf Kinder betreute. Wurde die Tagesmutter hingegen von den Eltern bezahlt, so waren die Einnahmen nach Abzug einer Betriebskostenpauschale von rund 245 Euro pro Kind und Monat als Einnahmen zu versteuern, wenn nicht höhere Ausgaben nachgewiesen wurden.
Die Steuerpflicht galt auch, wenn das Jugendamt die Aufwendungen für die Betreuung den Eltern erstattete. Die Zahlung von den Eltern an die Tagesmutter galt dann als Zahlung von privater Seite. Diese steuerliche Ungleichbehandlung von privaten und staatlich geförderten Betreuern sollte mit dem Jahreswechsel beseitigt werden.
Auf Drängen der Arbeits- und Sozialminister der Länder setzte das Bundesfinanzministerium die geplante Änderung aus, so dass für das Jahr 2008 die bisherige Regel fortbesteht. Die Arbeits- und Sozialminister sahen durch die Neureglung den Ausbau der Kinderbetreuung gefährdet. Mit Rücksicht auf die Förderung von Kinderbetreuungsplätzen soll nun eine Neuregelung gefunden werden.
Betroffene Tagesmütter sollten prüfen, ob die Möglichkeit einer direkten staatlichen Förderung besteht, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)
Pressestelle
Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg
Telefon: (040) 330663, Telefax: (040) 322680
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