Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Keine Verschärfung beim Zuwanderungsgesetz! / DAV: Gesetzentwurf widerspricht Europarecht

(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die in dem Entwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher EU-Richtlinien enthaltenen Verschärfungen des allgemeinen Ausländerrechts entschieden ab. Die Reglungen verstoßen teilweise gegen EU-Recht, andere sind schlicht verfassungswidrig. Zudem bedauert der DAV, dass der Entwurf keine Bleiberechtsreglung für langjährig Geduldete enthält.

„Die vorgesehene Verpflichtung für nachreisende Familienangehörige eines Ausländers, vor der Einreise Deutsch zu lernen, ist mit dem Grundgesetz und den Europäischen Richtlinien nicht vereinbar“, kritisiert Rechtsanwältin Veronika Arendt-Rojahn, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Ausländer- und Asylrecht. Insbesondere für die Angehörigen von Flüchtlingen sei nämlich in der Richtlinie über den Familiennachzug (RL 2003/86/EG) vorgesehen, dass Integrationsmaßnahmen erst verlangt werden können, nachdem die Familienzusammenführung gewährt wurde. Dass der Nachweis von Deutschkenntnissen sogar für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen gelten solle, sei mit dem Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar. Viele Ehegatten hätten in ihren Heimatländern zudem kaum Möglichkeiten, die deutsche Sprache vor der Einreise zu erlernen. „Die Regelung darf aber nicht dazu führen, dass ein Nachzug auf Dauer ausgeschlossen wird,“ so Arendt-Rojahn.

Die vorgeschlagenen Regelungen für die „Sicherungshaft“ im Transitbereich des Flughafens bzw. die „Durchbeförderungshaft“ ohne richterliche Anordnung verstoßen klar gegen Artikel 104 Grundgesetz. Auch das geplante eigene Festnahmerecht der Ausländerbehörde lehnt der DAV ab. Bereits jetzt säßen die betroffenen Ausländer viel zu oft und viel zu lange in Haft.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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