Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Keine virtuellen Steueroasen

(Berlin) - Das Geschäft über das Internet wird auch für den Einzelhandel immer interessanter. Die Besteuerung des Handels über das weltweite Netz ist aber in vielen Fällen noch nicht eindeutig geregelt. Vor allem bei der Mehrwertbesteuerung für digitale Leistungen, die also nur online erbracht werden, fehlt es an Klarheit und Verlässlichkeit. Hierzu erklärte in Berlin der Präsident des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hermann Franzen:

Das Internet darf keine Oase für den steuerfreien Handel sein. Es ist nicht einzusehen, warum "virtuelle" Waren – wie etwa Musik, Videos oder Software, die aus dem Netz geladen werden können - nicht der Mehrwertsteuer unterliegen sollen. Der Handel mit greifbaren Produkten und Waren fällt schließlich auch unter die Mehrwertsteuer.

Der Handel braucht Klarheit und Verlässlichkeit für die künftige steuerliche Behandlung des Internethandels. Faire Wettbewerbsbedingungen, gerade im Steuerrecht, sind eine zentrale Voraussetzung, damit die Wachstumschancen, die Internet und E-Commerce dem Einzelhandel bieten, auch genutzt werden können.

Die Bedingungen für die Besteuerung müssen jedoch einfach und praktikabel sein. Die Folgen für die Betriebe müssen daher im Vorfeld sorgfältig erörtert werden. Der Einzelhandel warnt die Politik vor Übereifer. Das würde nur neue Hürden schaffen. Für das schnell wachsende und sehr flexible Internetgeschäft wäre dies sehr abträglich. Der Staat soll sich darauf beschränken, auf den neuen elektronischen Märkten zunächst Rechtssicherheit für den Wettbewerb zu gewährleisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: 030/72 62 50-65 Telefax: 030/72 62 50-69

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