Keine Wanzen gegen Journalisten
(Berlin) - Zur Beratung im Rechtsausschuss der Hamburger Bürgerschaft am 22. Oktober über eine Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes gegenüber Journalisten, Ärzten, Anwälten und Geistlichen ruft der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) Parlamentarier in den Bundesländern eindringlich auf, sich solchen Gesetzen zu verweigern. Der DJV-Vorsitzende Rolf Lautenbach erklärte: Gesetzesvorhaben wie in Hamburg oder in Sachsen oder die bereits verabschiedeten Gesetze in Bayern, Hessen, Thüringen und im Saarland sind der erneute brutale Versuch, die Zeugnisverweigerungsrechte etwa der Journalisten zu unterlaufen bzw. zu ignorieren und dadurch die Pressefreiheit massiv einzuschränken. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist durch das Grundgesetz geschützt, es darf durch Landesgesetze nicht ausgehebelt werden. Es darf auch in Zukunft keine Wanzen gegen Journalisten geben!
Der DJV fordert stattdessen eine einheitliche Regelung für staatliche Überwachungsmöglichkeiten in den Ländern, die die Pressefreiheit wahrt und das Zeugnisverweigerungsrecht sicherstellt. Z.B. sind beim so genannten großen Lauschangriff Überwachungsmaßnahmen gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Personen unzulässig. Dies muss in Bundesländern auch gelten. Der DJV ruft die Landtage in Hamburg und Sachsen auf, den Regierungsvorlagen nicht zuzustimmen und bittet die Landtage in Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Bayern und im Saarland, die bereits bestehenden Lauschangriff-Gesetze in diesem Sinne zu novellieren.
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