Keine Zurücknahme des Postmonopols vor 2008
(Hamburg) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird das Postgesetz nicht dahingehend ändern, dass Konsolidierung von Briefen mit einem Gewicht im 20 Gramm-Bereich vor 2008 möglich wird. Dieses hat das BMWA in einem Schreiben der Europäischen Kommission mitgeteilt, wie der Bundesverband der KEP-Dienste erfahren konnte.
Der BdKEP hatte Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, da das Postgesetz nicht der EU-Postdienste-Richtlinie entspricht. Die EU-Kommission hatte daraufhin die Bundesregierung aufgefordert, das Postgesetz zu ändern. Nach der Entscheidung des BMWA ist nun zu erwarten, dass die EU-Kommission ein förmliches Verfahren nach Art. 86 des Europäischen Gemeinschaftsvertrages einleitet.
Der BdKEP fordert, das Postgesetz der Europäischen Richtlinie anzupassen, durch die Konsolidierung von Briefen ausdrücklich gestattet ist. Die Deutsche Post hat dieses erst kürzlich für den britischen Briefmarkt durchgesetzt. Die französische Post ist wegen Diskriminierung von Konsolidierern von der EU-Kommission bereits abgemahnt worden.
Konsolidierung heißt, dass Briefdienste und andere Gewerbetreibende Briefe verschiedener Absender einsammeln und sie sortiert der Deutschen Post zu einem niedrigeren Preis übergeben können. Das schafft neue Geschäftsfelder und somit Arbeitsplätze wie z.B. in den USA, in denen Konsolidierung seit 25 Jahren ein sehr erfolgreiches Geschäft für alle Beteiligten ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)
Steenwisch 23, 22527 Hamburg
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