Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Kempen: „Kampf um wettbewerbsfähige Besoldung geht weiter“ / DHV zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur W-Besoldung

(Bonn) - „Der Deutsche Hochschulverband wird sich von der enttäuschenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes in seinem Engagement für eine leistungsgerechte Vergütung von Wissenschaftlern nicht entmutigen lassen“, erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Bernhard Kempen. Der Verfassungsgerichtshof hatte am 28.7.2008 festgestellt, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zumindest derzeit eine noch amtsangemessene Alimentation für bayerische Hochschullehrer gewährleisteten. „Implizit bestätigt der Verfassungsgerichtshof damit den grundsätzlichen Nachbesserungsbedarf bei der W-Besoldung, den der Hochschulverband von Anfang an gesehen hat“, so Kempen.

Unter allen Wissenschaftsorganisationen herrsche Einigkeit, dass die derzeitige Fassung der W-Besoldung im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe einen eklatanten Nachteil darstelle. Der DHV werde die anhängigen Rechtsschutzverfahren in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gegen die zu niedrige Eingangsbesoldung weiter unterstützen. Ziel sei eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

„Die Ankündigungen des Bayerischen Ministerpräsidenten, die Grundgehälter anzuheben und die Pläne Baden-Württembergs, zu einer Flexibilisierung des Vergaberahmens durch Drittmittel zu gelangen, gehen in die richtige Richtung und zeigen, dass auch in der Politik dringender Handlungsbedarfsbedarf bei der Vergütung von Wissenschaftlern gesehen wird“, erklärte der Vorsitzende des Landesverbandes Bayern im DHV, Professor Dr. Dr. Rüdiger Ahrens. Der Bayerische Landesverband des DHV hatte die Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof im eigenen Namen erhoben. „Die Besoldung für Hochschullehrer muss attraktiv sein. Sie muss aber auch im Quervergleich zu anderen Beamtengruppen, wie z.B. den Lehrern, gerecht sein.“

Der DHV schlägt vor, für Universitätsprofessuren bundesweit nur W 3-Stellen vorzusehen und mit einem Grundgehalt in Höhe von 5.300,- Euro anzusetzen (vgl. Pressemitteilung 4/2007 vom 20. März 2007). Das Grundgehalt für eine W-2-Professur sollte zumindest auf 4.700,- Euro erhöht werden. Derzeit liegen die Grundgehälter für W 2- bzw. W 3-Stellen auf Grund unterschiedlicher Besoldungssteigerungen in den Ländern bei höchstens 4.113,- Euro bzw. 4.994,- Euro (Baden-Württemberg).

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Pressestelle Rheinallee 18, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Telefax: (0228) 9026680

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