Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)
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Kempen: „Schwere Niederlage für Bulmahn – aber ein guter Tag für den wissenschaftlichen Nachwuchs“

(Bonn) - Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Bernhard Kempen, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur fünften Hochschulrahmengesetznovelle begrüßt. Das oberste deutsche Gericht hat die fünfte HRG-Novelle und das darin enthaltene faktische Habilitationsverbot für nichtig und verfassungswidrig erklärt. „Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist eine schwere politische Niederlage für Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn, die auf das Monopol der Juniorprofessur gesetzt hatte, statt den Wettbewerb verschiedener Qualifikationsmodelle zuzulassen“, kommentierte Kempen die höchstrichterliche Entscheidung.

„Dies ist ein guter Tag für den wissenschaftlichen Nachwuchs und ein guter Tag für die deutsche Universität. Es ist nun Aufgabe der Länder, dem wissenschaftlichen Nachwuchs mehrere Qualifikationswege zur Professur anzubieten. Wissenschaftliche Leistung, die in Form einer Habilitation erbracht wird, darf und wird sich nun wieder lohnen. Das Urteil aus Karlsruhe stärkt die Autonomie der Universität; jetzt liegt es in der Verantwortung der Fakultäten, welche wissenschaftliche Qualifikation sie bei der Bewerbung auf eine Professur verlangen.“

Der Deutsche Hochschulverband hatte in der politischen Diskussion die Einführung der Juniorprofessur als neue Personalkategorie begrüßt. Allerdings hatte der Verband darauf gedrängt, dass Habilitation und Juniorprofessur alternative Wege zur Professur im Wettbewerb verschiedener Qualifikationsmodelle sein sollten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18, 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666, Telefax: 0228/9026680

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