Kempen: Sicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs schaffen
(Bonn) - Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt hatte, fordert der Deutsche Hochschulverband Bund und Länder auf, rasch gesetzliche Klarheit zu schaffen.
Nun gilt es, den Blick in die Zukunft zu richten und dem wissenschaftlichen Nachwuchs unverzüglich verlässliche Perspektiven aufzuzeigen. Dies betrifft die Juniorprofessoren, die Habilitanden, aber auch die vielen wissenschaftlichen Mitarbeiter, die bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter der praxisfernen Zwölf-Jahres-Regel der nun nichtigen 5. HRG-Novelle zu leiden hatten, erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, der Kölner Völkerrechtler Professor Dr. Bernhard Kempen.
Konkret schlägt der Deutsche Hochschulverband den Gesetzgebern in Bund und Ländern ein Paket von Sofort-Maßnahmen vor:
1. Bund und Länder schaffen ohne weitere Verzögerung die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Nachwuchswissenschaftler, die sich im Vertrauen auf eine spätere Ernennung als Juniorprofessor auf teilweise rechtlich fragwürdige Vorgriffsverträge eingelassen haben, auch als Juniorprofessoren ernannt werden können.
2. Die Länder, die die für verfassungswidrig erklärte Diskriminierung der Habilitation und der habilitierten Bewerber um eine Universitätsprofessur bereits in ihre Landeshochschulgesetze aufgenommen haben, müssen die entsprechenden Vorschriften unverzüglich novellieren. Die Habilitation ist als einer von mehreren Qualifikationswegen zur Universitätsprofessur wieder gesetzlich zu verankern.
3. Die Länder müssen die Position der Nachwuchswissenschaftler, die sich für die Habilitation entscheiden, durch Schaffung bzw. Beibehaltung geeigneter Qualifikationsämter im befristeten Beamtenverhältnis auch dienstrechtlich absichern.
4. Drittmittelfinanzierte Arbeitsverträge sind aus dem Geltungsbereich der Befristungsregelungen des HRG herauszunehmen, um hochqualifizierten Wissenschaftlern an den deutschen Universitäten internationalen Standards entsprechend eine langfristige Perspektive zu eröffnen.
Diese Sofortmaßnahmen sind notwendig, um dem wissenschaftlichen Nachwuchs wieder eine Perspektive in Deutschland zu geben und damit den brain drain zu stoppen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV)
Rheinallee 18, 53173 Bonn
Telefon: 0228/9026666, Telefax: 0228/9026680
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