KEP-Fahrer unterliegen in Deutschland bereits den Lenk- und Ruhezeiten
(Bonn) - Der BdKEP widerspricht Pressemeldungen, die KEP-Branche habe die europäischen Änderungen - im besonderen die Abstimmung kürzlich im Europäischen Parlament - bezüglich der Verschärfung der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten "verschlafen". Es ist offenbar den wenigsten klar, dass die europäischen Bestimmungen eher den bereits geltenden deutschen Gesetzen und Verordnungen angepasst werden denn umgekehrt; denn erstens gelten in Deutschland die Lenk- und Ruhezeiten immer schon für Fahrzeuge von mehr als 2,8 t zGG (europaweit ab mehr als 3,5 t), und zweitens schränkt das Arbeitszeitgesetz in ähnlicher Weise wie die Verordnungen über Lenk- und Ruhezeiten alle Fahrertätigkeiten ein auf Arbeits- und Lenkzeiten von durchschnittlich 8 Std. täglich - und dieses unabhängig von der Fahrzeuggröße (ab 0,1 t).
Darüber hinaus ist mit der EU-Richtline 2002/15/EG längst entschieden, dass ab dem 23. März 2009 der Sonderstatus für selbständige Fahrer endet und sie in die Arbeitszeitbeschränkungen einbezogen werden. Argwöhnisch zu betrachten ist dagegen lediglich der erforderliche Arbeitsaufwand zur Dokumentation von Lenk- und Arbeitszeiten, besonders bei Kleinfahrzeugen und Fahrrädern ohne EG-Kontrollgerät.
Der Vorsitzende Rudolf Pfeiffer: "Vielleicht gelingt es uns ja wiederum, dass offenbar schlechte Image der KEP-Branche zurecht zu rücken. Vor vier Jahren konnten wir bereits ein schiefes Bild korrigieren. Kuriere waren weit weniger scheinselbständig, als alle Welt vermutet hatte. Jetzt sei allen deutlich gesagt, dass KEP-Fahrer im allgemeinen nicht übermüdet, mit roten Augen und ohne Ruhepausen durch die Lande rasen. Die bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen lassen es auch gar nicht zu."
Aus Sicht des BdKEP und nach Entscheidung der Mehrheit der Mitgliedern auf der letzten Mitgliederversammlung, gibt es weder Argumente und Einwände gegen Lenkzeitbeschränkungen noch gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge ab 2,8 t zGG. Zumindest wird der BdKEP hiergegen seine Stimme nicht erheben.
Zur Problematik der Geschwindigkeitsbeschränkung, sind allerdings noch Ergebnisse aus einer großen Untersuchung im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums abzuwarten, die u. a. aufzeigen kann, ob KEP-Fahrer tatsächlich an der Zunahme der Unfallhäufigkeit schuld sind, wie immer behauptet wird, oder ob es eher Fahrer anderer Gewerbezweige sind.
Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Industrie- und H andelskammern, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet einen Umsatz von über 23 Mrd. EUR mit über 400.000 Beschäftigten.
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