Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

KEPnet-Stempel markenrechtlich geschützt

(Hamburg) - Überraschend schnell hat das Patent- und Markenamt München den runden Poststempel des BdKEP mit der Aufschrift "KEPnet" eingetragen. Damit haben alle Briefdienste die Chance, weiterhin einen runden Stempel verwenden zu können. Der Markenschutz war notwendig geworden, da die Deutsche Post AG den von vielen Postdiensten verwendeten Tagesstempel für sich hat schützen lassen und darüber hinaus weitere Kreisformen schützen lassen will.

Die Anwälte der Deutschen Post sind zurzeit wieder aktiv, weitere Briefdienste zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung abzugeben. Der BdKEP möchte nochmals alle Briefdienste warnen, auf einen eckigen Stempel auszuweichen. Trotz Empfehlung der Stempelmaschinenhersteller besteht kein markenrechtlicher Schutz. Es ist anzunehmen, dass die Deutsche Post AG auch eckige Stempel zum Markenschutz angemeldet hat (noch nicht veröffentlicht) bzw. bereits hat schützen lassen.

Solange nicht auf einem eigenen Stempel Markenschutz besteht, bietet nur der KEPnet-Stempel Sicherheit, auch wenn anzunehmen ist, dass die Deutsche Post AG ihre Drohung wahrmachen und gegen den Stempel vorgehen wird. Sie stört sich an Verwendung des Allgemeinwortes "Poststempel" im KEPnet-Stempel. Sie hat es nicht aufgegeben, den Begriff "Post" für sich schützen zu lassen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23, 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490

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