Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung

Kernbereiche des Beamtenrechts müssen Bundeseinheitlich bleiben

(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat bekräftigt, dass es auch bei einer Überarbeitung der Reform des Beamtenrechts durch eine neue Bundesregierung in den Kernbereichen bei bundeseinheitlichen Regelungen bleiben muss. Darauf werde man die künftigen Koalitionspartner „mit allem Nachdruck verweisen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen am 14. Oktober 2005 der Nachrichtenagentur dpa.

Der Bundesrat hatte am selben Tag die Regierung aufgefordert, die noch von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegte umfassende Reform des Beamtenrechts zu überarbeiten. Über die Änderungsvorschläge des Bundesrates muss die neue Bundesregierung entscheiden. Der Gesetzentwurf basiert auf dem Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ von dbb, ver.di und Bundesinnenminister und sieht unter anderem eine leistungsbezogene Bezahlung und flexible Arbeitszeiten vor. In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatten die Länder grundsätzlich den Reformansatz begrüßt, aber eine Verbindung mit einer möglichen Reform des Föderalismus gefordert.

Die Ende 2004 gescheiterte Föderalismusreform sah vor, die Bezahlung in die Kompetenz der Länder zu geben. Dies lehnte der dbb Chef erneut entschieden ab: „17 verschiedene Bezahlsysteme sind kein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.“ Im Übrigen, so Heesen, teile er die Kritik des Bundesrates an dem bis 2014 begrenzten Nebeneinander des alten und des neuen Bezahlsystems nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: 030/40815400, Telefax: 030/40814399

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