Pressemitteilung | (BGL) Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

KfW nimmt zum 1. Juni Dachbegrünung in Liste förderfähiger Maßnahmen auf / Dachbegrünung als natürliche Dämmung nutzen

(Bad Honnef) - Wer eine natürliche Dämmung in Form einer Dachbegrünung nutzen möchte, kann jetzt bei der KfW-Bank eine staatliche Förderung für die Anlage eines "grünen" Daches beantragen. Mit der Veröffentlichung der Liste förderfähiger Maßnahmen durch die KfW-Bank zum 1. Juni ist die grüne Technologie der Dachbegrünung als Wärmedämmungsmaßnahme ins KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" aufgenommen worden. "Damit wird das Potential der Dachbegrünung als wärmedämmende Maßnahme erstmals anerkannt und systematisch gefördert", freut sich BGL-Präsident August Forster angesichts der Veröffentlichung der Liste.
Denn "grüne" Dächer sind nicht nur schön anzusehen und klimafreundlich, sie punkten zusätzlich mit einem handfesten ökonomischen Vorteil: Eine Dachbegrünung wirkt wie eine Klimaanlage fürs Haus - und das zum Nulltarif. Im Winter hält sie die Kälte ab. Und im Sommer verhindert sie, dass der Dachraum sich überhitzt. Dies bestätigt auch eine Untersuchung der Dipl.-Ing. Susanne Herfort vom Institut für Agrar- und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin (IASP). Die Wissenschaftlerin wertete die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte hinsichtlich der Energieeffizienz von Dachbegrünungen und der positiven Wirkung als zusätzliche Dämmschicht aus.

KfW-Fördermöglichkeit für den Einsatz von Dachbegrünung nutzen
Im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" werden die mit der energetischen Sanierung verbundenen Maßnahmen - z. B. jetzt auch die Anlage eines Gründaches als Wärmedämmung -gefördert. So vergibt die Staatsbank bis zu 75.000 Euro Kredit für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder bis 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen für einen Zinssatz von nur 1 Prozent im Jahr. Überdies gewährt die KfW Hauseigentümern einen Tilgungszuschuss als zusätzlichen finanziellen Anreiz. Der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen und verkürzt gleichzeitig die
Laufzeit. So können bis zu 13.125 Euro gespart werden. Die KfW vergibt die Kredite aber nicht direkt, sondern nur über andere Banken. Erster Ansprechpartner dafür ist meist die Hausbank. Der Hauseigentümer kann aber jede beliebige Bank wählen, die KfW-Kredite anbietet. Die Bank prüft die Finanzierung, schließt den Kreditvertrag mit dem Kunden ab und haftet gegenüber der KfW für die Rückzahlung.

Der Artikel von Dipl.-Ing. Susanne Herfort vom Institut für Agrar- und Stadtökologische Projekte an der Humboldt-Universität zu Berlin (IASP) steht unter folgendem Link zum Download bereit:
http://www.galabau.de/service/downloads.aspx?id=36114

Quelle und Kontaktadresse:
BGL Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Andreas Stump, Pressereferent Alexander-von-Humboldt-Str. 4, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 7707-0, Fax: (02224) 7707-77

(cl)

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