Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Kfz-Gewerbe begrüßt EU-Initiative "Geschwindigkeitsbegrenzer"

(Bonn) - Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat eine Initiative der Europäischen Kommission begrüßt, dass zukünftig alle Fahrzeuge ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet werden müssen. Bisher galt dies, wie ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes erklärte, ausschließlich für Lkw über 12 t und für Busse über 10 t.

Das Kfz-Gewerbe in Deutschland habe den Bericht der Europäischen Kommission über die Auswirkung der Anwendung von Geschwindigkeitsbegrenzern in schweren Nutzfahrzeugen positiv aufgenommen. Dieser Bericht komme u.a. zum Ergebnis, dass die "Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit zu weniger Unfällen, geringerem Kraftstoffverbrauch, geringerem Verschleiß sowie verminderten Emissionen" führe.

Die neue Initiative der Kommission, die Rechtsvorschriften auf alle Busse und große Lieferwagen auszudehnen, werde ausdrücklich begrüßt. Dies bedeute, dass alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzen außer dem Fahrersitz und alle Nutzfahrzeuge über 3,5 t mit Geschwindkeitsbegrenzern ausgerüstet werden müssten.

Der ausdrückliche Hinweis der Kommission, den Geltungsbereich der Richtlinie nicht für Personenkraftwagen verbindlich vorzuschreiben, sei ebenso zu begrüßen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Franz-Lohe-Str. 21 53129 Bonn Telefon: 0228/91270 Telefax: 0228/9127150

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