Kfz-Gewerbe sieht Bargeld-Obergrenze skeptisch
(Bonn) - Skeptisch steht der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) einer geplanten Obergrenze von 5.000 Euro bei Barzahlungen im Inland gegenüber. Eine solche Obergrenze sei ein Eingriff in die Entscheidungs- und Verfügungsfreiheit sowohl der Autohäuser und Kfz-Betriebe als auch der Kunden.
Für das Kfz-Gewerbe seien die bereits bestehenden Regelungen des Geldwäschegesetzes, die beim Autokauf unter anderem verstärkte Überprüfungspflichten ab einer Barzahlung in Höhe von 15.000 Euro vorsehen, nach Ansicht eines ZDK-Sprechers angemessen und ausreichend.
Ein Verbot der Barzahlungen von mehr als 5.000 Euro würde im Kfz-Gewerbe vermutlich bürokratischen Mehraufwand verursachen, ohne dass auf den ersten Blick signifikante Effekte einer solchen Beschränkung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus zu erkennen seien, so der ZDK-Sprecher. Die derzeit noch unbekannten weiteren Rahmenbedingungen eines geplanten Gesetzesvorschlages müssten jedoch sorgsam abgewogen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Ulrich Köster, Pressesprecher
Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn
Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150
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