Pressemitteilung | Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)

Kfz-Steuer für Reisemobile: Neuer Vorschlag des Finanzausschusses der Länder / Hubraumbasiertes Modell mit Abschlägen vom PKW-Regelsatz ab dem 01. Januar 2006 / CIVD sieht Nachbesserungsbedarf

(Frankfurt am Main) - Eine seit über 12 Monaten schwelende Diskussion über die Kfz-Steuer für Reisemobile ist seit dem 1. Dezember 2005 um einen Vorschlag reicher. Der Finanzausschuss des Bundesrates beschloss einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat einzubringen, der die Kfz-Steuer für Reisemobile ab dem 01. Januar 2006 neu regeln soll. Grundlage der Besteuerung sollen Hubraum und Schadstoffausstoß sein. Um die Steuererhöhung für die große Masse der Reisemobile auf einem erträglichen Maß zu halten sind Abschläge vom PKW Regelsatz vorgesehen und zwar für Reisemobile zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ein Abschlag von 40 Prozent und für Reisemobile über 3,5 Tonnen ein Abschlag von 50 Prozent. Dieser Abschlag soll jedoch bis zum Jahr 2011 in zwei Schritten auf 20 Prozent reduziert werden. Der neue Vorschlag wird zwar vom CIVD als wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewertet, birgt aber zugleich noch Nachbesserungsbedarf.

Nicht ausreichend ist zum Beispiel der Bestandschutz älterer Fahrzeuge gewährleistet. Besonders kritisch sieht der Caravaning Industrie Verband die Tatsache, dass der neue Vorschlag Besitzer von älteren Reisemobilen unverhältnismäßig stark belastet. Hier wird der Gesetzesvorschlag des Finanzausschusses eine sofortige deutliche Steuererhöhung bewirken. Der CIVD hat den Ländern bereits im August 2005 einen eigenen Vorschlag übergeben, der diesen Aspekt berücksichtigt und insbesondere einen günstigen Eingangstarif beinhaltet.

Ein wichtiges Kriterium ist für den CIVD auch die Gleichbehandlung der Schadstoffklassen. Verbraucher, die im guten Glauben vor wenigen Jahren ein sauberes Fahrzeuge mit einer hohen Euro-Einstufung erworben haben, dürfen nicht plötzlich in eine niedrigere Euroklasse eingestuft werden. Hier gilt es den Vertrauensschutz zu gewährleisten.

Der CIVD hat bereits früh darauf hingewiesen, dass eine 1:1 Umsetzung der PKW Steuer auf Reisemobile eine unzumutbare Härte wäre. Die nun vorgesehenen Abschläge vom PKW-Regelsatz für Reisemobile sieht der Verband daher als richtigen Ansatz. Auch der Umweltaspekt der durch die Berücksichtigung der Schadstoffklassen eingeführt wird, ist aus Sicht der Caravaningbranche generell sinnvoll.

Der CIVD wird im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weiter darauf hinwirken, dass der Vertrauensschutz und die Verhältnismäßigkeit bei der Anpassung der Kfz-Steuer für Reisemobile gewahrt bleibt. Es wird erwartet, dass dieser Gesetzesentwurf am 21. Dezember 2005 dem Plenum des Bundesrates vorgelegt wird. Danach müssen die Bundesregierung und der Bundestag zu dem Gesetzentwurf Stellung beziehen bevor das Gesetz verabschiedet werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Caravaning Industrie Verband e.V. (civd) Ralph Binder, Leitung, Ref. Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Königsberger Str. 27, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 70403920, Telefax: (069) 70403924

(sk)

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