KI: Verbraucherzentrale für zügige Einrichtung einer Aufsichtsbehörde
(Berlin) - Diskriminierung, mangelnde Transparenz, Manipulation – KI muss die Grundrechte einhalten. Dazu zählen die Würde des Menschen, das Recht auf Gleichbehandlung oder auch Verbraucherrechte. Die Europäische KI-Verordnung verbietet seit Februar 2025 KI-Anwendungen, die ein nicht tolerierbares Risiko für die Grundrechte darstellen. Eine nationale KI-Aufsicht soll auch in Deutschland Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben kontrollieren. Die Bundesregierung hätte bis 2. August 2025 eine solche nationale Aufsicht einrichten müssen. Dass diese Frist nun wohl verpasst wird, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
„Die Bundesregierung ist in der Pflicht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor verbotenen KI-Praktiken zu schützen. Es ist nicht akzeptabel, dass es bei einer so relevanten, längst im Alltag etablierten Technologie keine Kontrolle über die Einhaltung von Verbraucherrechten gibt. Chancen von KI werden vielfach diskutiert. Wir müssen aber auch auf die Risiken schauen. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz Manipulation, Betrug oder auch Diskriminierung ausgesetzt sind, führt zu großer Unsicherheit und oft auch zu finanziellem Schaden“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien im Verbraucherzentrale Bundesverband.
„Der deutsche Gesetzgeber verpasst die fristgerechte Einrichtung einer KI-Aufsicht. Das ist ein Unding“, so Ehrig weiter. Ohne Aufsicht könnten Unternehmen Verbraucher:innen mithilfe von KI manipulieren oder individuelle Schwächen ausnutzen, etwa über eine Echtzeit-Stimmanalyse in Callcentern. „Es braucht eine Aufsicht, die das im Blick hat und gegen Verstöße vorgeht. Das passiert bislang nicht“, sagt Ehrig.
Die KI-Verordnung sieht vor, dass sich Verbraucher:innen bei einer Aufsichtsbehörde über KI-Anwendungen beschweren können, wenn sie den Eindruck haben, diese verstoßen gegen die rechtlichen Vorgaben. Dieses Recht können Verbraucher:innen mangels Aufsichtsbehörde jedoch derzeit nicht wahrnehmen.
Nationale Aufsicht muss verbraucherfreundlich sein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die Bundesregierung bei der Einrichtung einer KI-Aufsicht die Interessen der Verbraucher:innen angemessen berücksichtigt:
● Über ein zentrales Beschwerdeportal sollten sich Verbraucher:innen in einer zentralen Aufsichtsbehörde melden können.
● Diese sollte Ansprechpartnerin für Verbraucher:innen über das gesamte Verfahren hinweg sein.
● Die nationale KI-Aufsichtsbehörde muss Verbraucher:innen über ihre Rechte informieren und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte praktisch unterstützen.
● Ein unabhängiger nationaler KI-Beirat ist einzurichten, damit zivilgesellschaftliche Perspektiven, unter anderem der Verbraucherschutz, bei der KI-Aufsicht berücksichtigt werden.
Hintergrund
Am 2. August 2024 ist die europäischen KI-Verordnung in Kraft getreten. Seit dem 2. Februar 2025 sind durch entsprechende EU-Vorgaben schädliche KI-Praktiken verboten. Dazu zählen etwa manipulative Praktiken oder das Ausnutzen von Schwächen vulnerabler Verbrauchergruppen. Die europäische KI-Verordnung sieht vor, dass alle EU-Staaten bis zum 2. August 2025 eine Aufsicht für KI etablieren müssen. Die KI-Verordnung sieht vor, auch Verbraucher:innen vor einer Vielzahl an KI-Risiken zu schützen.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000