Kinder und Jugendliche online besser schützen: vzbv fordert strengere Regeln für Plattformen
(Berlin) - Kinder und Jugendliche sollen Online-Plattformen unbeschwert nutzen können, um sich zu vernetzen, kreativ auszudrücken und an der digitalen Welt teilzuhaben. Doch aktuell sind minderjährige Nutzer:innen auf vielen Online-Plattformen erheblichen Risiken ausgesetzt – mit potenziell gravierenden Folgen für ihr Wohlbefinden und ihre Entwicklung. Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für Online-Plattformen zum Schutz von Minderjährigen veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht Nachbesserungsbedarf. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss oberste Priorität haben.
„Kinder und Jugendliche verbringen täglich sehr viel Zeit auf Online-Plattformen. Dabei sind gerade sie schnell mit Inhalten konfrontiert, die nicht altersgerecht sind. Ihre mentale und physische Gesundheit muss über dem Profitinteresse der Online-Plattformen stehen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
„Eine reine Altersüberprüfung führt noch nicht zu mehr Sicherheit. Die Gestaltung und Grundeinstellungen der Plattformen müssen von vornherein verbraucherfreundlich sein. Jegliche manipulative Designelemente gehören verboten. So müssen endloses Scrollen, die automatische Wiedergabe von Inhalten und Push-Benachrichtigungen deaktiviert sein“, sagt Pop.
Auf Online-Plattformen sind verbindlichere und wirksamere Vorgaben zum Schutz minderjähriger Nutzer:innen notwendig. Auf Engagement basierende Empfehlungssysteme sollten ausgeschaltet sein, Accounts von vornherein auf privat gestellt und der Einsatz manipulativer Designelemente verboten sein. Die bislang vorausgesetzte Altersverifikation hält der Verbraucherzentrale Bundesverband allein nicht für ausreichend, da sie Datenschutzrisiken birgt und leicht umgangen werden kann.
Hintergrund
Mit dem Digital Services Act (DSA) hat die Europäische Union einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, der die Sicherheit und Rechte von Nutzer:innen im digitalen Raum stärken soll. Besonders Kinder und Jugendliche gelten dabei als besonders schützenswerte Zielgruppe. Artikel 28 des DSA verpflichtet Online-Plattformen, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um Minderjährige vor Risiken wie Manipulation und gefährdenden Inhalten zu schützen. Dazu gehören etwa Cybergrooming, Abhängigkeit, Konfrontation mit verstörenden Inhalten oder Kostenfallen. Die Europäische Kommission hat hierzu Anfang Mai Leitlinien veröffentlicht, die diese Anforderungen konkretisieren sollen.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000