Kinderberücksichtigungsgesetz beschlossen
(Berlin) - Mit Inkrafttreten des Kinderberücksichtigungsgesetzes zahlen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung ab 01.01.2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten. "Der bpa begrüßt die Umsetzung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe insofern, als dass sich damit die Einnahmesituation der Pflegeversicherung im Jahr 2005 um ca. 0,7 Mrd. Euro zusätzlich verbessert." Mit diesen Worten kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag am vergangenen Freitag (26. November).
"Angesichts des demographischen Wandels ist der derzeitige eitragssatz von 1,7 Prozent nicht ausreichend, um die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung mittel- und langfristig gewährleisten u können." Mit dieser zentralen Aussage hatte sich der bpa, der bundesweit die Interessen von mehr als 4.000 privaten Pflegeeinrichtungen vertritt, bereits in der letzten Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf im September 2004 eindeutig positioniert.
Meurer heute in Berlin: "Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind seit deren Einführung nicht mehr an die Preissteigerung angepasst worden. Damit wird der eingezahlte Beitrag immer weniger wert. In der Folge muss immer häufiger der Sozialhilfeträger als Ausfallbürge einspringen." Unabdingbar sei es daher, so Meurer weiter, angesichts der jetzt erfolgten "Mini-Reform" eine nachhaltige Diskussion über eine weitere, umfassende Reform der Pflegeversicherung zu führen.
Konkrete Ansatzpunkte hierfür: "Neben der Steigerung der Beitragssätze sind die derzeitigen Verschiebungen von Leistungen der Krankenversicherung in die soziale Pflegeversicherung, z. B. im Bereich der Hilfsmittel und in der Behandlungspflege, endgültig zu stoppen." Außerdem müssten die Sachleistungen der Pflegeversicherung, um den Grundsatz "Ambulant vor Stationär" zu stärken, in gleicher Höhe für ambulante und stationäre Einrichtungen gewährt werden.
Weiteren, dringenden Handlungsbedarf sieht der bpa im Behinderten- und Dementenbereich. Meurer: "Die Pflegeversicherung benachteiligt geistig und psychisch kranke sowie demenzkranke Menschen, indem ihr erhöhter Betreuungsbedarf bei der Zuerkennung der Pflegestufe unberücksichtigt bleibt." Um den hier vorliegenden besonderen Bedarf an Betreuung und Kommunikation im Rahmen der pflegerischen Versorgung gewährleisten zu können, sei eine Dynamisierung der Sach- und Geldleistungen dringend geboten.
Quelle und Kontaktadresse:
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