Kindergeld nur noch bis 25: Fatale Folgen für Studierende und Beamte
(Berlin) - Nach Beschluss des Bundeskabinetts soll der Anspruch auf Kindergeld ab 1. Juli 2007 nur noch bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Bisher konnten Eltern mit Kindern bis zu 27 Jahren Kindergeld beziehen, wenn sich diese in einer Ausbildung befanden. DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock sagte dazu am Freitag, 12. Mai 2006, in Berlin:
Die Entscheidung hat für viele der mehr als zwei Millionen Studierenden in Deutschland fatale Folgen. Denn der Wegfall des Kindergeldes betrifft sie zwischen 25 bis 27 Jahren und damit oftmals in der Examensphase. Gerade dann ist das Hinzuverdienen sehr schwierig, und die Finanzierungslücke kann zu einer Verlängerung des Studiums führen.
Besonders betroffen sind Studierende länger dauernder Studiengänge, wie zum Beispiel Medizin, oder aber junge Menschen, die über den zweiten Bildungsweg an die Universitäten gelangen.
Dazu Ingrid Sehrbrock: Menschen, die keine Normbiographie haben und sich zum Beispiel nach einer Lehre noch für ein Studium entscheiden, könnten so abgeschreckt werden. Die Herabsetzung der Altersgrenze für das Kindergeld ist ein falsches Signal erst recht in einer Zeit in der die Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern die Studienkosten in die Höhe treibt.
Auch die Beihilferegelung für Beamtenkinder, die an den Kindergeldanspruch gekoppelt ist, wäre von der geplanten Neuregelung betroffen. Danach müssten sich die Kinder von Beamten ebenfalls zwei Jahre früher selbst versichern, was enorme Kosten verursachen würde.
Hintergrund:
Weitreichende Auswirkungen der Herabsetzung des Kindergelds
Viele Leistungen sind formalrechtlich daran gekoppelt und fallen gemäß dem Kabinettsbeschluss dann auch schon nach dem 25. Lebensjahr weg, wie zum Beispiel:
- Die Beihilfe für Kinder von Beamten. Die Beihilfe würde für die Beamtenkinder dementsprechend um zwei Jahre gekürzt, also müssten sich diese zwei Jahre früher selbst versichern, was enorme Kosten verursachen kann. Aber auch für die Eltern ergeben sich negative Folgen, da es ab dem zweiten Kind Anspruch auf einen höheren Beihilfeanspruch gibt.
- Der Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente
- Der Anspruch auf Steuerklasse II bei Alleinerziehenden
- Der Anspruch auf Kinderzulagen im Besoldungsrecht und im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324
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