Kinderwunsch von HIV-betroffenen Paaren erhält bessere Chancen auf Erfüllung
(Berlin) - Zum heutigen (16. September 2010) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erklärt SoVD-Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack:
Auf Initiative der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss können künftig HIV-infizierte Paare mit Kinderwunsch eine Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung herbeiführen und diese mit Unterstützung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Bisher gibt es keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen, wenn einer der beiden Partner HIV-positiv ist. Der G-BA-Beschluss ist rechtlich überfällig. Zudem ist aufgrund des medizinischen Fortschritts ein Ansteckungsrisiko bei der künstlichen Befruchtung HIV-betroffener Paare nahezu ausgeschlossen. Für die rund 56.000 HIV-infizierten Menschen in Deutschland ist der heutige (16. September 2010) Beschluss des G-BA ein wichtiges Signal. Rund 19 Prozent der Patienten sind weiblich und die meisten zwischen 20 und 40 Jahre alt.
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