Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Kirchensteuerpflicht für Kapitalgesellschaften – wird DaimlerChrysler katholisch?

(Berlin) - Der Vorschlag einiger SPD-Politiker, zukünftig die Kirchensteuerpflicht auf Kapitalgesellschaften auszuweiten, ist ein weiterer Beitrag zur steuerlichen Flickschusterei, meint Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV).

Begründet wird die Zusatzbelastung mit dem Hinweis auf die angebliche Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Diese Begründung ist irreführend. Auch Personengesellschaften zahlen keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird vielmehr von den Gesellschaftern im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuerveranlagung getragen. Das Gleiche gilt für Kapitalgesellschaften: Dividenden sind bei den Anteilseignern, sofern sie natürliche Personen sind, grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Gehört der Empfänger einer Glaubensgemeinschaft an, erhöht sich durch die Ausschüttung auch die kirchensteuerliche Bemessungsgrundlage. Und auch die Angestellten der Kapitalgesellschaft zahlen, genau wie Angestellte einer Personengesellschaft, Kirchensteuer. Es gibt also insoweit keine Ungleichbehandlung der beiden Rechtsformen.

Pinne fordert die Politiker in diesem Zusammenhang auf, ein stimmiges Gesamtkonzept für die Reform der Unternehmensbesteuerung vorzulegen. Einzelmaßnahmen, wie die vorgeschlagene Ausweitung der Kirchensteuerpflicht auf Kapitalgesellschaften, verstellen nur den Blick aufs Wesentliche.

Ansprechpartner:
Dipl.-Vw. Annette Theobald

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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