Kita-Streik ist rechtswidrig / Kommunale Arbeitgeber begrüßen die Entscheidung des Kieler Arbeitsgerichts / "Lösung ohne Streik suchen"
(Kiel/Frankfurt am Main) - Nach der gestrigen (18. Mai 2009) Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel sind die Streiks an Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes rechtswidrig. Antragsgemäß erließ das Gericht eine Einstweilige Verfügung, mit der ver.di der Aufruf zum Streik für den 19. Mai 2009 in Kiel untersagt wurde. (Az. 4 GA 23 b/09)
"Die kommunalen Arbeitgeber begrüßen die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Entscheidung kommt in erster Linie den Kindern und ihren Eltern zu Gute, die durch den Streik vor grosse Probleme gestellt wurden. Wir fordern die Gewerkschaften auf, ihre Streikaktivitäten nun im gesamten Bundesgebiet einzustellen", so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. Er wandte sich gemeinsam mit dem Präsidenten der VKA, Dr. Thomas Böhle, in einem Schreiben an den ver.di-Vorstand. Hierin heißt es wörtlich: "Wir fordern Sie auf, die Streiks nicht nur in Kiel sofort einzustellen."
Das Arbeitsgericht sieht durch den Streikaufruf der Gewerkschaften das ultima-ratio-Prinzip verletzt. Hiernach sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, vor einem Streik alle Verhandlungswege auszuschöpfen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt, denn zum geforderten Gesundheitsschutztarifvertrag haben noch gar keine Verhandlungen sattgefunden. ver.di hatte die Forderung Ende März formal erhoben und eine willkürlich Frist von vier Wochen gesetzt - obwohl die Arbeitgeber angekündigt haben, sich in der nächsten Verhandlungsrunde zu der Forderung zu äußern.
Zusätzlich stellt das Gericht fest, dass der von ver.di geforderte Gesundheitsschutztarifvertrag rechtswidrig sei. Auch dadurch verbietet sich ein Streikaufruf. Im Tenor des Beschlusses hat das Arbeitsgericht Kiel die Verpflichtung der Antragsgegnerin ausgesprochen, den Streikaufruf für Kiel bis 16 Uhr auf der Homepage www.verdi.de zu widerrufen.
"Wir bleiben dabei, dass wir uns nach den Beratungen in unseren Gremien im Verhandlungstermin am 27. Mai 2009 zur übergangsweisen Eingruppierung und zum Thema Gesundheitsschutz äußern werden", so Hoffmann. "Wir wollen eine Lösung ohne Streik suchen."
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Pressestelle
Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 920047-50, Telefax: (069) 920047-99
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