Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

KKVD-Mitgliederversammlung: Appell an Bund und Länder für eine verantwortungsvolle Versorgungsplanung

(Münster/Berlin) - Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) appelliert anlässlich seiner Mitgliederversammlung an diesem Donnerstag in Münster an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, im Bundestagswahljahr 2017 eine verantwortungsvolle, ressourcenschonende und patientennahe Versorgungsplanung voranzutreiben. Personalengpässe in der Pflege und vielerorts auch im ärztlichen Bereich, der Ausbau stationärer Palliativangebote und die Entwicklung und der Erhalt effektiver Versorgungsstrukturen in ländlichen Regionen seien gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die in der kommenden Legislaturperiode von der Gesundheitspolitik gelöst werden müssten. Für die Honorierung von Leistungen der ambulanten Notfallversorgung fordert der KKVD eine sektorenübergreifende extrabudgetäre Vergütung außerhalb des KV-Systems.

"Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt- und Krankenhausbereich muss weiter verbessert werden, das gilt besonders für den ambulanten Notfallbereich", sagte der KKVD-Vorsitzende Theo Paul, Generalvikar des Bistums Osnabrück. Ein übergreifendes Finanzierungsmodell könne hier als ausgleichendes Steuerungsmodell eingesetzt werden und zugleich bürokratische Hürden abbauen. "Die Belastung in den Notaufnahmen der Krankenhäuser, die vielfach die Gesundheitsversorgung in den Regionen sicherstellen, ist extrem hoch", so Paul. Ambulante Notfallleistungen im Krankenhaus seien chronisch unterfinanziert. Paul warnt vor überzogenen Erwartungen bezüglich möglicher Einsparungen in diesem Bereich: "Es sei denn, man würde Notfallpatienten bewusst nicht behandeln und vor einer Diagnostik wieder nach Hause schicken. Das widerspricht unserem christlichen Menschenbild und ist nicht verhandelbar."

Palliativstationen als "Besondere Orte"
Der KKVD begrüßte, dass mit dem im letzten Jahr in Kraft getretenen Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) Krankenhäuser die Entscheidungshoheit erhalten haben, Palliativstationen als "Besondere Einrichtungen" auszuweisen und ihre Finanzierung durch entsprechende krankenhausindividuelle Entgelte sicherzustellen. "Es bleibt Aufgabe der christlichen Krankenhäuser, die Sorgen und Ängste der Menschen im Blick auf ihr Lebensende weiter ernst zu nehmen und diesen durch die Beförderung einer hospizlich-palliativen Kultur entgegenzuwirken", so Paul. Die Mitarbeitenden sollten bestärkt werden, als Menschen mit Haltung und Fachwissen präsent zu sein.

Der KKVD warnte in Münster vor immer höheren bürokratischen Anforderungen an die Krankenhäuser, die zulasten der Arbeit mit den Patienten gingen. Neuregelungen wie die jüngste Entscheidung des Bundesschiedsamtes für ein schnittstellenkonformes Entlassmanagement sollten daher auf ihren bürokratischen Aufwand hin überdacht werden. Auch der erhöhte Dokumentationsaufwand im Rahmen der Reform des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) sowie vermehrte Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) würden immer aufwändigere bürokratische Strukturen schaffen.

Der andauernde Reformstau beim Thema Investitionskosten wurde vom KKVD kritisiert: "Baumaßnahmen etwa im Bereich der Pflege, die die Betriebsabläufe im Sinne der Patienten erleichtern, können nicht umgesetzt werden", sagte Paul. Mittlerweile belaufe sich der Fehlbetrag der Länder auf jährlich mehr als drei Milliarden Euro. "Die Frage der Zukunft wird es sein, wieviel uns eine gute Versorgung wert ist und wieviel wir bereit sind, für dieses hohe Gut zu zahlen." Entscheidend dafür sei es auch, Veränderungsprozesse zuzulassen.

Ganzheitlichen Blick auf Patienten nicht verlieren Viele katholische Krankenhäuser hätten schon vor Verabschiedung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) nach Lösungen gesucht und für den Erhalt ihrer Wirtschaftlichkeit und Investitionsfähigkeit Synergien hergestellt: Von den rund 400 Kliniken in katholischer Trägerschaft arbeiteten aktuell bundesweit bereits 30 Kliniken mit jeweils einer Größe von mehr als 1000 Betten in Verbundstrukturen. In den Verbünden arbeiten Fachabteilungen standortübergreifend zusammen etwa im Bereich der Onkologie oder Diabetes.

Die Qualitätsoffensive der Bundesregierung wird vom KKVD grundsätzlich begrüßt. "In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise 33 von 52 zertifizierten Brustkrebszentren in katholischer Trägerschaft. In welchem Umfang die Qualitätsdiskussion zu weiterer Konzentration führen wird, wird aber je nach Fachgebiet unterschiedlich zu beantworten sein", so Paul. "Bei aller Spezialisierungsdiskussion dürfen wir den ganzheitlichen Blick auf den Patienten nicht verlieren."

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD), Pressestelle Kirsten B. Schröter, Pressesprecherin Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 284447-30, Fax: (030) 284447-33

(cl)

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