Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Klage gegen unfaire Vertragsbedingungen der DB AG erfolgreich

(Berlin) - „Das Urteil bestätigt und macht für jedermann offensichtlich, dass die Deutsche Bahn AG zu einer fairen Vertragskultur mit der deutschen Bauwirtschaft zurückkehren muss“.

Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Rechtsanwalt Michael Knipper, heute in Berlin das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18.07.2001 zu den seit April 2000 geltenden „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ der Deutschen Bahn AG.

Auf Klage des Landesverbandes Bauindustrie Rheinland-Pfalz hat das LG Berlin entschieden, dass sechs der sieben angegriffenen Klauseln rechtswidrig und damit unwirksam sind.

Dabei handelt es sich u. a. um folgende wichtige Punkte:
· die zwingende Verpflichtung, Gütertransporte zur Ausführung der Bauleistungen ausschließlich mit Transportmitteln der Bahn auszuführen,
· die Klausel, nach der die Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft an die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung geknüpft wird,
· die Haftungsfreizeichnung für von der Bahn genehmigte und den Bauunternehmen ausgehändigte Ausführungs-unterlagen und Pläne.
Diese Vertragsklauseln hat das Gericht nebst weiteren als unzulässig und rechtwidrig erklärt.

Auch wenn die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig sei, zeige es –so Knipper weiter – signifikant, wie die DB AG, die Bauaufträge in Höhe von ca. 10 Mrd. DM jährlich vergebe, durch Ausnutzung ihrer Monopolstellung am Baumarkt agiere.

Auch die Bundesregierung könne sich hier nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Der von den verantwortlichen Politikern wiederholt vorgebrachte Hinweis, hier handle es sich um die Entscheidungskompetenz eines Privatunternehmens, auf die die Bundesregierung keinen Einfluss habe, missachte die Realitäten. Einem formal privatisierten Unternehmen, das sich zu 100 % im Eigentum des Bundes befindet und Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge vom Steuerzahler erhält, müsse von politischer Seite klargemacht werden, dass es seine Monopolstellung nicht dazu ausnutzen dürfe, die private Bauwirtschaft rechtswidrig zu schädigen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstr. 129 10785 Berlin Telefon: 030/212860 Telefax: 030/21286240

NEWS TEILEN: