Pressemitteilung | Deutscher Ferienhausverband e.V.

Klage von Ferienwohnungs-Betreibern in Berlin in erster Instanz abgewiesen

(Berlin) - Mit dem gestrigen Urteil des Berliner Verwaltungsgericht nun die Bestätigung: Das Verbot von Ferienwohnungen in Berlin ist rechtmäßig. Vier Betreiber von Ferienwohnungen haben erstmalig gegen das Zweckentfremdungsverbot geklagt und scheiterten in der ersten Instanz. Der Deutsche Ferienhausverband sieht im Urteil einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger. Die Tragweite des Urteils für die gesamte Branche ist derzeit noch gar nicht absehbar.

"Wir beobachten seit Monaten, dass Ferienwohnungen in Berlin und anderen Großstädten für den Wohnungsmangel aufgrund baupolitischer Fehlentscheidungen in der Vergangenheit verantwortlich gemacht werden", sagt Göran Holst, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbands. "Der Anteil von Ferienwohnungen am Gesamtwohnungsmarkt liegt unter einem Prozent. Viele der Ferienwohnungen eignen sich kaum als sozialer Wohnraum. Wenn eine 40-Quadratmeter-Wohnung mit möblierter und gehobener Ausstattung als Dauerwohnraum angeboten wird, kommt sie jedenfalls nicht denjenigen zugute, die das Gesetz schützen möchte", resümiert Holst. "Der Vermieter ist aber wegen hoher Kaufpreise für das Wohneigentum gezwungen, den maximal möglichen Mietertrag zu erlösen und wird die Wohnung daher sehr oft nicht dem normalen Markt zuführen."

Vom Berliner Gesetz betroffen sind in erster Linie Eigentümer von Sekundärwohnraum. Darunter sind auch Vermieter, die sich ihre Existenz über die Ferienvermietung gesichert oder aufgebaut haben oder Angestellte beschäftigen und von diesen auch andere Branchen profitieren.359 Millionen Euro Umsatz generiert allein der private Ferienhausmarkt in Berlin, wie eine Studie* von FeWo-direkt und dem Deutschen Ferienhausverband zeigt. 3,6 Millionen Übernachtungen pro Jahr finden in privaten Immobilien mit weniger als zehn Betten statt. Durchschnittlich 99,70 Euro geben Urlauber pro Kopf und Tag in der Bundeshauptstadt aus. Das sind nach Hamburg mit 100,30 Euro pro Person die zweithöchsten Urlaubsausgaben in einem deutschen Bundesland. "Von den Ausgaben der Urlauber profitieren nicht nur Vermieter, sondern auch der Imbiss um die Ecke", so Holst weiter. Als Tourismusmagnet und eine der beliebtesten Städte Europas verschließt sich die Stadt vor den veränderten Bedürfnissen der Urlauber. Ferienwohnungen stellen gerade für Familien eine kostengünstige Alternative da. Viele potenzielle Berlinbesucher werden der Stadt den Rücken kehren, wenn sie kein geeignetes Übernachtungsangebot mehr finden. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Stadt wie Berlin, die mit ihrer Vielfalt und Freiheit wirbt, diese ausgerechnet bei der für sie so wichtigen Tourismusbranche beschneiden möchte", so Holst weiter.

Medienberichten zur Folge wird es zu einem Berufungsverfahren kommen. Der Ausgang und die Folgen für die Ferienhausbranche bleiben ungewiss.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Ferienhausverband e.V. Pressestelle Rhabarberweg 25a, 12357 Berlin Telefon: () , Fax: ()

(cl)

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