Pressemitteilung | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
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Klage zur erweiterten Herstellerverantwortung abgewiesen: Augen vor Risiken nicht verschließen

(Frankfurt am Main) - Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen abgewiesen. Mit der neuen Regelung in der Kommunalabwasserrichtlinie sollen Hersteller künftig einen Großteil der Kosten für eine zusätzliche Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen.

Aus Sicht des VCI drohen durch die EPR massive finanzielle Belastungen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie sowie erhebliche Rechts- und Umsetzungsunsicherheiten. Ulrike Zimmer, Bereichsleiterin Wissenschaft, Technik und Umwelt des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), erklärt:

„Die erweiterte Herstellerverantwortung gefährdet die Versorgung der Menschen mit wichtigen Arzneimitteln, weil die Produktion nicht mehr wirtschaftlich sein könnte. Und sie schafft einen enormen neuen Bürokratieapparat in Industrie und Behörden. Die EU darf nicht die Augen vor diesen Risiken verschließen. Wir brauchen ein praktikables und bürokratiearmes Finanzierungsmodell für die vierte Reinigungsstufe.“

Der VCI erwartet von der EU-Kommission, die Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie vorübergehend auszusetzen und zügig praxistaugliche Anpassungen vorzulegen. Zahlreiche technische Fragen zur konkreten Umsetzung sind derzeit ungeklärt.

„Umweltschutz und Versorgungssicherheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, betont Zimmer. Die chemisch-pharmazeutische Industrie stehe zu ihrer Verantwortung und begrüße Maßnahmen zur Reduktion schädlicher Mikroverunreinigungen. Und dort, wo regionale Probleme bestünden, könne eine vierte Reinigungsstufe ein richtiger Lösungsansatz sein.

Hintergrund
Mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung in das EU-Wasserrecht eingeführt. Sie sieht eine Herstellerabgabe (EPR) auf die Produkte aus den Bereichen Pharma und Kosmetik vor: Die Pharma- und Kosmetikindustrie soll mindestens 80 Prozent der Kosten für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen übernehmen. Große Kläranlagen müssen flächendeckend, kleinere Anlagen nach einer Risikoabschätzung umgerüstet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: 069 2556-0

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